778 Bäuemark. (Juni 13.—Juli 10.)
betonte während der Verhandlungen im preußischen Herrenhause den Wunsch
nach einem gutnachbarlichen Verhältnis zu Dänemark. Dieser Wunsch wird,
wie ich schon früher Gelegenheit hatte, zu bemerken, vollauf von der dänischen
Regierung geteilt, und ich bin überzeugt, daß man in allen Parteien hier-
zulande die große Bedeutung dieses Wunsches versteht. Der Reichs-
kanzler nannte die Schwierigkeiten, die die chauvinistische Bewegung in
dieser Richtung bereitet. Er erklärte, daß die deutsche Regierung aufmerksam
die Verschärfung der nationalen Gegensätze bei der nordschleswigschen Be-
wegung in Dänemark verfolge, sowie die Teilnahme „offiziell dänischer
Persönlichkeiten“, und er fügte hinzu, daß die deutsche Regierung mit allem
Nachdruck der dänischen Regierung gegenüber Fälle zur Sprache gebracht
habe, die ihr bekannt wurden. Es ist selbstverständlich, daß die dänische
Regierung in Uebereinstimmung mit dem internationalen Brauche in einem
jeden Falle die notwendige Untersuchung veranstaltet und die Sache be-
handelt hat, wo sie berechtigt war. Man kann nicht die Augen verschließen
davor, daß gegenwärtig in Verbindung mit dem Nationalitätenkampf eine
wachsende Agitation in gewissen Kreisen in Deutschland gegen Dänemark
besteht. Von dieser Seite aus sucht man es oft so hinzustellen, als ob die
private Tätigkeit, die hier im Lande für die Bewahrung der dänischen
Sprache und Kultur bei dänisch sprechenden Nordschleswigern entfaltet wird,
mit Gedanken politischer Natur verbunden wäre. Die Teilnehmer an dieser
Tätigkeit werden bestimmt einen solchen Verdacht zurückweisen. Sie ver-
stehen un zweifelhaft, daß der vertragsmäßig bestehende Zustand vollkommen
respektiert werden muß. Aber es ist eine Tatsache, daß ab und zu Auße-
rungen fallen, die mißdentet oder jedenfalls gegen uns gebraucht werden
können. Schwierigkeiten entstehen in solchen Fällen daher, daß man in
Deutschland wie in verschiedenen andern Staaten über die Verantwortung,
die der Staat für Aeußerungen seiner Beamten hat, eine andere und strengere
Auffassung hat, als die ist, die bei uns herrscht. Die Regierung versaumt
selbstverständlich nicht, wenn wegen solcher Aeußerungen Beschwerden kommen,
auf diese traditionsmäßige Verschiedenheit der Auffassungen hinzuweisen,
aber sie zählt auch darauf, daß dänische Beamte sich ihrer Verantwortlich-
keit bewußt sind und sich bestreben werden, alles zu vermeiden, was dem
dänischen Staat Schwierigkeiten bereiten kann.
13. Juni. Meinungsverschiedenheit über die Wirkungen des
Landsthingsauflösung zwischen König und Ministerium.
In einer vom Ministerpräsidenten Zahle dem König überreichten
Denkschrift über die Auflösung des Landsthings spricht das Ministerium sich
dafür aus, daß bei der Auflösung des Landsthings auch die vom König
auf Lebenszeit ernannten Mitglieder einbegriffen sind. Der König vertritt
eine gegenteilige Ansicht. Das Ministerium hält an seiner Auffassung fest
und spricht sich dahin aus, daß, falls das Ergebnis der Neuwahlen der
Verfassungsreform keine Mehrheit sichere, der Standpunkt des Königs zur
Denkschrift für das Verbleiben des Ministeriums entscheidend sein werde.
15. Juni. (Folkething.) Vertagung des Things auf un-
bestimmte Zeit.
15. Juni. (Landsthing.) (Erstmalige) Auflösung des Things.
20. Juni. (Kopenhagen.) Der frühere Minister des Innern
L. Bramsen f, 66 Jahre alt.
10. Juli. Wahlen zum Landsthing.