790 Schweden. (Juli 3.— August 8.)
zwingenden Grund zu verlängern, will ich Euch keine anderen Vorlagen
unterbreiten als solche, die nicht aufgeschoben werden können oder die ver-
hältnismäßig geringe Zeit beanspruchen.
Der vom Finanzminister eingebrachte Budgetvoranschlag für
1915 beläuft sich auf 316266 100 Kronen. Unter den Ausgaben ist hervor-
zuheben der Etat des Kriegsministeriums, der mit 58191000, im vorigen
Jahre mit 53 234000 Kronen abschließt. In der Einleitung hebt der Kriegs-
m nister hervor, daß die vorgeschlagene Heeresreform eine derartige Er-
höhung für 1915 notwendig mache. Unter den Voranschlägen, die von der
neuen Heeresreform berührt werden, ist zu nennen die bedeutende Ver-
mehrung des Personals des Generalstabs. Hiervon wird jedoch nur ein
kleiner Teil 1915 eingestellt werden. Für Kasernenbauten werden 1400000
Kronen gefordert. Der Voranschlag des Marineministeriums bettägt
31715300 Kronen. Aus den Andeutungen über die geplante Regelung
der Seeverteidigung geht hervor, daß die Zahl der Offiziere der Flotte im
Zeitraum 1915/19 um 53 und die der Unteroffiziere um 64 erhöht werden
soll. Für die Anschaffung von Kriegsmaterial werden erstmalig 6400000
Kronen gefordert. Das Budget für das Kultusministerium wird von
32977000 Kronen auf 38316000 Kronen erhöht. Das Budget des Land-
wirtschaftsministeriums ist bei einer Gesamtausgabe von 14 184000 Kronen
um 4000000 Kronen erhöht worden. Das Budget des Ministeriums des
Innern ist um 3353000 auf 27667000 Kronen erhöht worden.
Dem Reichstag geht eine Regierungsvorlage über die Reform
der Landesverteidigung (s. 5. März) zu.
3. Juli. Durch einen Ukas des Zaren wird die Ehe der Groß-
fürstin Maria Pawlowna mit dem Prinzen Wilhelm, dem zweiten
Sohne des Königs, gelöst.
25. Juli. (Stockholm.) Vorzeitig abgebrochener Besuch des
Präsidenten Poincaré.
31. Juli. Die Regierung erklärt Schwedens Neutralität im
österreichisch-serbischen Kriege.
2. August. Zum Schutze der Neutralität wird für die Reserve
und die Territorialarmee an den Küsten des Königsreiches, für die
Streitkräfte der Insel Gotland und für die Kriegsgarnisonen der
Festungen die Mobilmachung angeordnet. Ferner wird die vor-
zeitige Einberufung der Rekruten, die sich im September hätten
stellen sollen, verfügt.
5. August. Erlaß eines Moratoriums.
8. August. Amtlich wird bekannt gegeben: Da zwischen be-
stimmten fremden Mächten Krieg ausgebrochen ist, haben die Re-
gierungen Schwedens und Norwegens erklärt, daß sie beiderseits
fest entschlossen sind, während dieses Kriegszustandes jeder für sein
Teil bis zur äußersten Grenze Neutralität zu beobachten.
Ferner haben die beiden Regierungen verbindliche Zusicherungen
ausgetauscht, um zu verhindern, daß der in Europa herrschende Kriegs-
zustand zu feindlichen Maßnahmen einer der beiden Mächte gegen die
andere führen könnte.