Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreißigster Jahrgang. 1914. Zweite Hälfte. (55b)

790 Schweden. (Juli 3.— August 8.) 
zwingenden Grund zu verlängern, will ich Euch keine anderen Vorlagen 
unterbreiten als solche, die nicht aufgeschoben werden können oder die ver- 
hältnismäßig geringe Zeit beanspruchen. 
Der vom Finanzminister eingebrachte Budgetvoranschlag für 
1915 beläuft sich auf 316266 100 Kronen. Unter den Ausgaben ist hervor- 
zuheben der Etat des Kriegsministeriums, der mit 58191000, im vorigen 
Jahre mit 53 234000 Kronen abschließt. In der Einleitung hebt der Kriegs- 
m nister hervor, daß die vorgeschlagene Heeresreform eine derartige Er- 
höhung für 1915 notwendig mache. Unter den Voranschlägen, die von der 
neuen Heeresreform berührt werden, ist zu nennen die bedeutende Ver- 
mehrung des Personals des Generalstabs. Hiervon wird jedoch nur ein 
kleiner Teil 1915 eingestellt werden. Für Kasernenbauten werden 1400000 
Kronen gefordert. Der Voranschlag des Marineministeriums bettägt 
31715300 Kronen. Aus den Andeutungen über die geplante Regelung 
der Seeverteidigung geht hervor, daß die Zahl der Offiziere der Flotte im 
Zeitraum 1915/19 um 53 und die der Unteroffiziere um 64 erhöht werden 
soll. Für die Anschaffung von Kriegsmaterial werden erstmalig 6400000 
Kronen gefordert. Das Budget für das Kultusministerium wird von 
32977000 Kronen auf 38316000 Kronen erhöht. Das Budget des Land- 
wirtschaftsministeriums ist bei einer Gesamtausgabe von 14 184000 Kronen 
um 4000000 Kronen erhöht worden. Das Budget des Ministeriums des 
Innern ist um 3353000 auf 27667000 Kronen erhöht worden. 
Dem Reichstag geht eine Regierungsvorlage über die Reform 
der Landesverteidigung (s. 5. März) zu. 
3. Juli. Durch einen Ukas des Zaren wird die Ehe der Groß- 
fürstin Maria Pawlowna mit dem Prinzen Wilhelm, dem zweiten 
Sohne des Königs, gelöst. 
25. Juli. (Stockholm.) Vorzeitig abgebrochener Besuch des 
Präsidenten Poincaré. 
31. Juli. Die Regierung erklärt Schwedens Neutralität im 
österreichisch-serbischen Kriege. 
2. August. Zum Schutze der Neutralität wird für die Reserve 
und die Territorialarmee an den Küsten des Königsreiches, für die 
Streitkräfte der Insel Gotland und für die Kriegsgarnisonen der 
Festungen die Mobilmachung angeordnet. Ferner wird die vor- 
zeitige Einberufung der Rekruten, die sich im September hätten 
stellen sollen, verfügt. 
5. August. Erlaß eines Moratoriums. 
8. August. Amtlich wird bekannt gegeben: Da zwischen be- 
stimmten fremden Mächten Krieg ausgebrochen ist, haben die Re- 
gierungen Schwedens und Norwegens erklärt, daß sie beiderseits 
fest entschlossen sind, während dieses Kriegszustandes jeder für sein 
Teil bis zur äußersten Grenze Neutralität zu beobachten. 
Ferner haben die beiden Regierungen verbindliche Zusicherungen 
ausgetauscht, um zu verhindern, daß der in Europa herrschende Kriegs- 
zustand zu feindlichen Maßnahmen einer der beiden Mächte gegen die 
andere führen könnte.
	        
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