Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreißigster Jahrgang. 1914. Zweite Hälfte. (55b)

792 Schweden. (Oktober 10.—November 13.) 
Gegen die Erklärung Englands, daß es Eisenerze als Kriegskonter- 
bande anzusehen beabsichtige, waren die Regierungen Schwedens, Nor- 
wegens, Hollands und der Vereinigten Staaten von Amerika in London 
vorstellig geworden. Die britische Gesandtschaft teilt nun der schwedischen 
Regierung mit, daß die britische Regierung eine nochmalige Durchsicht der 
Kriegskonterbandeliste vornehmen werde und bis auf weiteres der Eisen- 
transport der Neutralen ungestört vor sich gehen könne. 
10. Oktober. Ausgabe einer fünfprozentigen inneren Anleihe 
von 30 Millionen Kronen. 
15. Oktober. Unterzeichnung eines amerikanisch-schwedischen 
Abkommens. (Siehe Vereinigte Staaten.) 
9. November. (Stockholm.) Prinzessin Therese, Herzogin 
von Dalekarlien, Witwe des Prinzen August von Schweden, geb. 
Prinzessin von Sachsen-Altenburg, f.#77 Jahre alt. 
13. November. Protestnote der skandinavischen Reiche gegen 
die Behinderung der Seefahrt durch „gewisse Kriegführende“" (Drei- 
verband). 
Die schwedische Regierung teilt der Presse mit: Auf Einladung der 
schwedischen Regierung haben seit längerer Zeit zwischen den Vertretern 
gewisser neutraler Staaten in Stockholm Beratungen stattgefunden über 
ein gemeinsames Auftreten anläßlich verschiedener Maßregeln, die von 
kriegführenden Mächten ergriffen worden sind und die den neutralen Handel 
und die neutrale Seefahrt berühren. Bei diesen Beratungen ist eine Einig- 
keit dahin erzielt worden, wegen gewisser Anordnungen, die in bedenklicher 
Weise den neutralen Verkehr zu stören drohen, bei den betreffenden Mächten 
Schritte zu unternehmen. Die schwedische, die dänische und die norwegische 
Regierung haben den Vertretern der in Frage kommenden Mächte gleich- 
lautende Protestnoten überreicht. 
Der Inhalt der in freundschaftlichem Ton gehaltenen Note ist haupt- 
sächlich der folgende: Darauf bedacht, die strikteste Unparteilichkeit zu be- 
obachten und in der Ausübung ihres Handels von dem Geiste vollkommenster 
Loyalität gegenüber den Kriegführenden erfüllt, haben die neutralen Länder 
geglaubt, sich auf die Unverletzbarkeit der grundlegenden Sätze des inter- 
nationalen Rechts verlassen zu können; indes haben sie von Tag zu Tag 
zu ihrem Schaden feststellen können, daß Kriegführende das Recht in An- 
spruch nehmen, Grundsätze anzuwenden, die mit den Interessen der Neu- 
tralen ebenso unverträglich sind wie mit dem Völkerrecht. Die gegenwärtige 
Krise wird eines Tages ein Ende nehmen. Dann werden die kriegführenden 
Staaten sicherlich nicht darüber ungehalten sein, einige derjenigen Grund- 
sätze noch in Geltung vorzufinden, die ihnen in der Vergangenheit teuer 
waren und deren ruhmreiche Verfechter sie oft gewesen sind. Sich der 
Grundsätze des Völkerrechts erinnern heißt, das gemeinsame Erbe der 
zivilisierten Nationen bewahren und verhindern, daß die Fortschritte, die 
man mehr als hundertjährigen Anstrengungen verdankt, verfallen. Die Note 
führt kurz die folgenden besonders wichtigen Punkte an: Das Auslegen von 
Minen auf den großen Handelsstraßen im Meere, ohne die schuldige Rück- 
sichtnahme auf die Sicherheit der friedlichen Schiffahrt, das beträchtlichen 
Schaden verursacht und selbst den Verlust zahlreicher Menschenleben nach 
sich gezogen habe, die Freiheit der Meere und das unwandelbare Recht 
der Neutralen, die gemeinsamen Straßen zu benutzen, die vermindert und
	        
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