796 RHermegen. (August 19.—Oktober 24.)
Daß also mit unserem Schicksal auch dasjenige anderer germanischer Länder
von höchster Geisteskultur verknüpft ist, das läßt uns, die wir mit reinem
Gewissen in den Krieg ziehen, mit doppelter Entschlossenheit kämpfen.
19. August. (Storthing.) Der Vorschlag des Budget= und
Militärkomitees betreffend die Bewilligung von 15 Millionen Kronen
wird einstimmig angenommen. Auch werden die von der Regierung
mit Rücksicht auf die Lage getroffenen Maßnahmen einstimmig gut-
geheißen.
25. September. Entsprechend der außergewöhnlichen Lage setzt
ein königlicher Erlaß Strafen für antimilitaristische Tätigkeit fest.
Ende September. Das Finanzministerium nimmt in London
eine Anleihe von 600 000 Pfund Sterling zu einem Zinsfuß von
6,5% auf ein Jahr zur Deckung der norwegischen Verpflichtungen
in England auf.
2. Oktober. Die Zolleinnahmen des norwegischen Staates seit
Kriegsausbruch weisen bisher einen Rückgang von 2½ Millionen
Kronen gegen die gleiche Zeit des Vorjahres auf.
3. Oktober. Ein Regierungserlaß verfügt die Errichtung ver-
schiedener neuer Garnisonabteilungen für alle freiwillig sich melden-
den Diensttauglichen. Der Gestellungstag ist der 1. November 1914.
16. Oktober. Der Finanzminister nimmt bei der National
City Bank in New-Vork eine Anleihe von 3 Millionen Dollar zu
einem Zinsfuß von 6% auf.
Die Hälfte ist nach zwei, der Rest nach drei Jahren rückzahlbar.
Der Betrag dient zur Bezahlung der Zinsen der in Frankreich unter-
gebrachten älteren Anleihe und zur Bezahlung in Amerika gekaufter Waren.
23. Oktober. Abschluß eines amerikanisch-norwegischen Ab-
kommens. (Siehe Vereinigte Staaten.)
23. Oktober. Die norwegische Handelskammer in London hat
den leitenden englischen Zeitungen einen Protest gegen die englischen
Pressebeschuldigungen, daß Skandinavien Petroleum, Getreide und
Kohlen an Deutschland liefere, zugehen lassen.
Wie die Statistik erweise, sei die norwegische Einfuhr der genannten
Artikel eher unter als über dem Normalen. Außerdem bestehe das nor-
wegische Ausfuhrverbot.
24. Oktober. Das Ministerium des Außern gibt eine Mit-
teilung der britischen Gesandtschaft bekannt, daß, falls Schiffe mit
Ladung für norwegische Häfen die britischen Häfen Falmouth,
Lough Sevilly (Irland) oder Kirkwall anlaufen, sie weder an-
gehalten noch auf See visitiert werden, vorausgesetzt, daß sie keine
neutralitätswidrige Handlung begehen.