Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreißigster Jahrgang. 1914. Zweite Hälfte. (55b)

796 RHermegen. (August 19.—Oktober 24.) 
Daß also mit unserem Schicksal auch dasjenige anderer germanischer Länder 
von höchster Geisteskultur verknüpft ist, das läßt uns, die wir mit reinem 
Gewissen in den Krieg ziehen, mit doppelter Entschlossenheit kämpfen. 
19. August. (Storthing.) Der Vorschlag des Budget= und 
Militärkomitees betreffend die Bewilligung von 15 Millionen Kronen 
wird einstimmig angenommen. Auch werden die von der Regierung 
mit Rücksicht auf die Lage getroffenen Maßnahmen einstimmig gut- 
geheißen. 
25. September. Entsprechend der außergewöhnlichen Lage setzt 
ein königlicher Erlaß Strafen für antimilitaristische Tätigkeit fest. 
Ende September. Das Finanzministerium nimmt in London 
eine Anleihe von 600 000 Pfund Sterling zu einem Zinsfuß von 
6,5% auf ein Jahr zur Deckung der norwegischen Verpflichtungen 
in England auf. 
2. Oktober. Die Zolleinnahmen des norwegischen Staates seit 
Kriegsausbruch weisen bisher einen Rückgang von 2½ Millionen 
Kronen gegen die gleiche Zeit des Vorjahres auf. 
3. Oktober. Ein Regierungserlaß verfügt die Errichtung ver- 
schiedener neuer Garnisonabteilungen für alle freiwillig sich melden- 
den Diensttauglichen. Der Gestellungstag ist der 1. November 1914. 
16. Oktober. Der Finanzminister nimmt bei der National 
City Bank in New-Vork eine Anleihe von 3 Millionen Dollar zu 
einem Zinsfuß von 6% auf. 
Die Hälfte ist nach zwei, der Rest nach drei Jahren rückzahlbar. 
Der Betrag dient zur Bezahlung der Zinsen der in Frankreich unter- 
gebrachten älteren Anleihe und zur Bezahlung in Amerika gekaufter Waren. 
23. Oktober. Abschluß eines amerikanisch-norwegischen Ab- 
kommens. (Siehe Vereinigte Staaten.) 
23. Oktober. Die norwegische Handelskammer in London hat 
den leitenden englischen Zeitungen einen Protest gegen die englischen 
Pressebeschuldigungen, daß Skandinavien Petroleum, Getreide und 
Kohlen an Deutschland liefere, zugehen lassen. 
Wie die Statistik erweise, sei die norwegische Einfuhr der genannten 
Artikel eher unter als über dem Normalen. Außerdem bestehe das nor- 
wegische Ausfuhrverbot. 
24. Oktober. Das Ministerium des Außern gibt eine Mit- 
teilung der britischen Gesandtschaft bekannt, daß, falls Schiffe mit 
Ladung für norwegische Häfen die britischen Häfen Falmouth, 
Lough Sevilly (Irland) oder Kirkwall anlaufen, sie weder an- 
gehalten noch auf See visitiert werden, vorausgesetzt, daß sie keine 
neutralitätswidrige Handlung begehen.
	        
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