Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreißigster Jahrgang. 1914. Zweite Hälfte. (55b)

530 Großjbritannien. (März 30. — April 6.) 
daß es jedem Offizier oder Soldaten in Zukunft untersagt ist, mit Bezug 
auf Befehle, zu deren Befolgung er aufgefordert werden könnte, Zusicherungen 
zu verlangen; drittens, daß es insbesondere die Pflicht jedes Offiziers und 
Soldaten ist, allen gesetzmäßigen Befehlen zu gehorchen, die ihm durch die 
zuständigen Stellen gegeben werden, um das Staatseigentum zu schützen 
oder die Zivilgewalt in der regelrechten Ausführung ihrer Pflichten zu 
unterstützen oder um Leben und Eigentum der Bewohner im Falle einer 
Störung des öffentlichen Friedens zu schützen. 
30. März. Kriegsminister Seely, Feldmarschall Sir John 
French und Generalleutnant Sir John Ewart treten zurück. As- 
quith übernimmt selbst das Kriegsministerium. 
31. März. (Oberhaus.) Das Etatsgesetz wird in dritter 
Lesung mit 329 gegen 251 Stimmen angenommen. 
31. März. (Budleigh Salterton.) Der Maler Hubert 
v. Herkomer 1, 65 Jahre alt. 
3. April. Der Generalinspekteur der Heimattruppen Sir 
Charles Douglas wird als Nachfolger des Feldmarschalls Frenuch 
zum Generalstabschef ernannt. Generalinspekteur wird der General 
Hamilton. 
4. April. (Ladybank.) Wahlrede des Premierministers As- 
quith. (Durch die Übernahme des Kriegsministeriums ist sein 
Mandat (East Fife) erloschen.) 
Er zollt dem Eifer und der Ergebenheit der Armee und Flotte die 
wärmste Anerkennung. Er sei überzeugt, daß man darauf rechnen könne, 
daß sie, vom Höchsten bis zum Untersten, ihre Pflicht erfüllen würden. 
Die Armee solle kein politisches Werkzeug werden; sie habe keine Stimme 
bei der Gestaltung der englischen Politik oder der Formung der Gesetze. 
Die Armee werde nichts Politisches von ihm hören, und er erwarte, auch 
von der Armee nichts Politisches zu hören. Die Verantwortung für die 
Erhaltung des inneren Friedens läge bei den Behörden und der Polizei. 
Es komme nur in glücklicherweise seltenen Notfällen vor, daß eine Armee 
von der bürgerlichen Gewalt angerufen würde, wenn aber ein solcher Fall 
einträte, so sei es die Pflicht der Soldaten wie jedes gewöhnlichen Bürgers, 
den Forderungen der bürgerlichen Gewalt nachzukommen. Die gegenwär- 
tigen unionistischen Lehren träfen die Disziplin der Armee und die demo- 
kratische Regierung im Innersten. Diese Lehren seien eine vollkommene 
Grammatik der Anarchie. Sie riefen zu beliebiger Zeit den Geist der Ge- 
setzlosigkeit auf und beanspruchten, die Maschinerie der Selbstregierung der 
Gesellschaft zu hemmen. Zur Homerulefrage übergehend, sagt Asquith: 
Wir glauben, daß ein durch Uebereinstimmung erzieltes Abkommen im 
Interesse des Landes und der beiden großen politischen Parteien liegt. 
Ich strebe sehr nach Frieden, aber es muß ein für beide Seiten ehrenvoller 
Frieden sein. 
6. April. (Unterhaus.) Die Homerulevorlage (ohne die Zu- 
sätze der Regierung, s. 9. März) wird in zweiter Lesung mit 356 
gegen 276 Stimmen angenommen.
	        
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