Lerbien. (Februar 16.—März 7.) 921
16. Februar. (Skupschtina.) Staatsvoranschlag für 1914.
Die ordentlichen Ausgaben beziffern sich auf 202 882 086, die ordent-
lichen Einnahmen auf 207483538 Dinar, die außerordentlichen Ausgaben
auf 10978771, die außerordentlichen Einnahmen auf 6452440 Dinar. Das
Heeresbudget beläuft sich auf 54 335 159 Dinar.
17. Februar. Der König empfängt den neuen bulgarischen
Gesandten Tschapraschikow in Antrittsaudienz.
B. Februar. (Skupschtina.) Die Kriegsinvalidenver-
sorgungsvorlage wird in erster Lesung mit 105 gegen eine Stimme
angenommen.
Die Rente ist auf 360—520 Dinar jährlich festgesetzt. Sie soll auch
den Hinterbliebenen der Gefallenen gewährt werden.
Nach den Angaben des Kriegsministers hatte Serbien im türkischen
Kriege 5000 Tote und 18000 Verwundete, im serbisch-bulgarischen Kriege
7—8000 Tote und 30000 Verwundete. 2500 Leute starben an den Folgen
ihrer Verletzungen, 11—12000 Mann an Krankheiten und 4300 an der
Cholera. Von den letzteren entfielen 4000 Mann auf den serbisch-bul-
garischen Krieg. Die Zahl der Invaliden beträgt 3083.
23. Februar. Das Regierungsorgan „Samouprava“ über die
Lage auf dem Balkan.
Das Blatt stellt fest, daß Bulgarien durch Drohungen zu erlangen
hoffee, was es durch brutale Gewalt nicht erreichen konnte. Bei neuen Kon-
flikten, die gegebenenfalls durch diese Haltung Bulgariens hervorgerufen
werden könnten, würden die Verbündeten, die im Vorjahre trotz der bul-
garischen Grausamkeiten das besiegte Bulgarien schonten, nur ihr legitimes
Recht ausüben, wenn sie alle Maßnahmen ergriffen, um sich für die Zu-
kunft gegen derartige unerwünschte Eventualitäten vollkommen zu sichern.
In dieser Hinsicht würden die Verbündeten zweifellos die Billigung Europas
finden, das recht habe, wenn es Frieden auf dem Balkan wolle.
Die gesamte bulgarische Presse spricht sich mit Entrüstung über
diese drohende Sprache des serbischen offiziösen Blattes aus, das die friedlichen
Erklärungen des Belgrader Kabinetts Lügen strase. Die Blätter heben her-
vor, daß Bulgarien niemand herausfordere, aber nicht gesonnen sei, seine
Geschicke in die Hände der Serben oder Griechen zu legen.
4. März. (Skupschtina.) Die Gesetzesvorlage betr. das
Budgetprovisorium für März 1914 wird mit 82 gegen 7 Stimmen
in erster Lesung angenommen.
Die Opposition verläßt zum Zeichen des Protestes gegen das ver-
fassungswidrige Vorgehen der Regierung in der Budgetfrage vor der Ab-
stimmung den Sitzungssaal.
7. März. Der König unterzeichnet das Statut betr. die
Kolonisation in den neuen Gebieten.
Darnach haben Anspruch auf Ansiedlung in den unbewohnten Gegen-
den der neuen Gebiete serbische Bürger aus diesen Gebieten, sodann jene
aus dem alten Staatsgebiet, schließlich Serben und Slawen aus dem Aus-
lande. Den einzelnen Kolonistenfamilien wird Land von wenigstens 5 ha
zugewiesen, außerdem jedem männlichen Familienmitgliede je 2 ha.