944 Albanien. (April 3.—Mai 18.)
für beendet und überweist die Behandlung der epirotischen Frage
dem Kabinett.
3. April. (Ministerrat.) Beschluß der allgemeinen Mobil-
machung wegen der bedrohlichen Lage in Epirus.
17. April. Die deutsche Regierung notifiziert in überein-
stimmung mit den übrigen Dreibundstaaten in Durazzo ihre Zu-
stimmung zur Annahme des Königstitels durch den Fürsten Wilhelm.
20. April. Der Unterrichtsminister Dr. Turtulli reicht sein
Rücktrittsgesuch ein.
25. April. (Durazzo.) Zur Begrüßung des Fürsten trifft
ein größeres italienisches Geschwader unter dem Kommando des
Herzogs der Abruzzen ein.
30. April. Der Fürst genehmigt die Neubildung des Kabinetts.
Hassan Bei--Prischtina übernimmt die Justiz und interimistisch das
Ministerium für Post und Telegraphen, Mufid Bei das Ministerium der
öffentlichen Arbeiten, der Katholik Nogga die Finanzen, der Orthodoxe Poga
den Unterricht.
Anfang Mai. Weitere Kämpfe im Epirus, in denen die
Epiroten zumeist im Vorteil bleiben.
6. Mai. Auf Ersuchen der albanischen Regierung übernimmt
die Internationale Kontrollkommission die Vermittlung in der epi-
rotischen Frage.
Zographos erklärt sich zu Verhandlungen bereit und stellt die Feind-
seligkeiten vom Mittag des 7. Mai ab ein.
8.—16. Mai. Verhandlungen zwischen der Internationalen
Kontrollkommission und Zographos in Santi Ouaranta und auf
Korfu.
14. Mai. Abreise des Ministerpräsidenten Turkhan Pascha.
nach Rom (und Wien).
18. Mai. Das Protokoll über die Verständigung zwischen
den Epiroten und Albanern wird in Korfu unterzeichnet.
Es enthält folgende Privilegien: Die lokale Gendarmerie darf nicht
außerhalb von Epirus verlegt werden, außer wenn dies durch höhere Ge-
walt erfordert und von der Internationalen Kontrollkommission für be-
rechtigt erklärt wird. Es wird volle kirchliche Freiheit gewährt. Die grie-
chische und die albanische Sprache werden in den drei untersten Klassen
gelehrt werden. Die griechische Sprache wird als Verwaltungs- und Ge-
richtssprache in Epirus gebraucht werden. Der schriftliche Verkehr mit der
Zentralregierung in Durazzo wird in albanischer Sprache erfolgen. Die
beiden Verwaltungen in Koritza und Argyrokastro werden durch christliche
Gouverneure geleitet werden, die von der albanischen Regierung ernannt
werden. Es werden zwei Verwaltungsbeiräte durch allgemeine Volksabstim-
mung geschaffen, denen die Gouverneure wohsscheinlich verantwortlich sein
sollen. Die Beschwerden der Chimarioten werden den Mächten unterbreitet