Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreißigster Jahrgang. 1914. Zweite Hälfte. (55b)

Vereinigte Siasten von Mordamerihe und Kauads. (Dezember 28.) 967 
28. Dezember. Die Regierung richtet eine Protestnote an die 
englische Regierung wegen Unterbindung des neutralen Handels. 
Sie lautet unter Weglassung der unwesentlichen einleitenden Sätze: 
Die Regierung der Vereinigten Staaten hat mit wachsender Besorgnis 
beobachtet, welch große Anzahl von Schiffen mit amerikanischen Waren, 
die für neutrale Häfen in Europa bestimmt waren, auf hoher See be- 
schlagnahmt und in britische Häfen gebracht wurde. Es ist unnötig, 
Seiner Majestät Regierung, die gewöhnlich die Verfechterin der Freiheit 
der Meere und des Rechtes auf den Handel ist, auseinanderzusetzen, daß 
Frieden und nicht Krieg die normale Verfassung zwischen Nationen ist, 
und daß der Handel zwischen Ländern, die keine Kriegführenden sind, nicht 
durch die, die sich im Kriege befinden, beeinträchtigt werden sollte, es sei 
denn, daß solche Beeinträchtigung offensichtlich eine dringende Notwendig- 
keit ist, um die nationale Sicherheit zu schützen, und dann nur, soweit 
dieses unbedingt notwendig ist. Die amerikanische Regierung sieht sich, 
ohne Mangel an Würdigung der gegenwärtigen Natur des jetzigen Krieges, 
in dem sich Großbritannien befindet, und ohne selbstsüchtige Wünsche zur 
Erlangung unrechtmäßiger Handelsvorteile, widerstrebend genötigt, den 
Schluß zu ziehen, daß die augenblickliche Politik Seiner Majestät Regierung 
gegen neutrale Schiffe und Ladungen über die offensichtliche Notwendigkeit 
eines Kriegführenden hinausgeht und eine Einschränkung der Rechte amerika- 
nischer Bürger auf hoher See bedeutet, die nicht durch die Regeln der 
internationalen Gesetze gerechtfertigt oder von dem Gesetze der Selbst- 
erhaltung gefordert wird. Die Regierung der Vereinigten Staaten be- 
absichtigt nicht, zurzeit in Erörterungen über die Richtigkeit des Einschlusses 
gewisser Artikel in die Listen absoluter und bedingter Konterbande, die 
durch Seine Moajestät proklamiert wurden, einzutreten. Obgleich einige von 
ihnen Einwendungen unterliegen könnten, ist der Hauptgrund der vor- 
liegenden Klage die Behandlung von Ladungen beider Klassen von Waren, 
die für neutrale Häfen bestimmt sind. Waren, die als absolute Konter- 
bande aufgeführt sind, die von Amerika verladen werden und nach neu- 
tralen Häfen konsigniert sind, sind beschlagnahmt und zurückgehalten worden 
mit der Begründung, daß die Länder, für die sie bestimmt waren, die 
Ausfuhr solcher Waren nicht verboten hätten. Während solche Zurück- 
haltungen nach der Meinung der amerikanischen Regierung unberechtigt 
sind, sind die amerikanischen Kupferexporteure weiter verwirrt durch die 
scheinbare Unentschiedenheit der britischen Behörden in der Anwendung 
ihrer eigenen Regeln bei neutralen Ladungen; z. B. wurde eine Ladung 
Kupfer von Amerika an einen bestimmten Konsignatar in Schweden zurück- 
gehalten, weil — wie von Großbritannien erklärt wurde — Schweden kein 
Ausfuhrverbot auf Kupfer gelegt hatte. Anderseits verbot Italien nicht nur 
den Export von Kupfer, sondern es erließ, wie der amerikanischen Regierung 
mitgeteilt wurde, auch ein Dekret, wonach Ladungen, die in italienischen 
Häfen an italienische Konsignatare oder an ihre Order eintreffen, nicht ex- 
portiert oder übergeladen werden können; die einzige Ausnahme macht 
Italien für Kupfer, das in transito nach einem anderen Lande durch- 
geführt wird. Trotz dieser Bestimmungen hat das britische Foreign Office 
jedoch abgelehnt, zu bestätigen, daß Kupferladungen, die nach Italien kon- 
signiert sind, auf hoher See nicht belästigt werden. Die Beschlagnahmen 
sind derart zahlreich und die Verzögerungen so erheblich, daß die Exporteure 
Angst haben, ihr Kupfer nach Italien zu schicken. Dampferlinien lehnen 
es ab, Kupfer anzunehmen, und Versicherungsgesellschaften weigern sich, 
Policen für Kupfer auszustellen. Mit einem Wort: der rechtmäßige Handel
	        
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