Vereinigte Siasten von Mordamerihe und Kauads. (Dezember 28.) 967
28. Dezember. Die Regierung richtet eine Protestnote an die
englische Regierung wegen Unterbindung des neutralen Handels.
Sie lautet unter Weglassung der unwesentlichen einleitenden Sätze:
Die Regierung der Vereinigten Staaten hat mit wachsender Besorgnis
beobachtet, welch große Anzahl von Schiffen mit amerikanischen Waren,
die für neutrale Häfen in Europa bestimmt waren, auf hoher See be-
schlagnahmt und in britische Häfen gebracht wurde. Es ist unnötig,
Seiner Majestät Regierung, die gewöhnlich die Verfechterin der Freiheit
der Meere und des Rechtes auf den Handel ist, auseinanderzusetzen, daß
Frieden und nicht Krieg die normale Verfassung zwischen Nationen ist,
und daß der Handel zwischen Ländern, die keine Kriegführenden sind, nicht
durch die, die sich im Kriege befinden, beeinträchtigt werden sollte, es sei
denn, daß solche Beeinträchtigung offensichtlich eine dringende Notwendig-
keit ist, um die nationale Sicherheit zu schützen, und dann nur, soweit
dieses unbedingt notwendig ist. Die amerikanische Regierung sieht sich,
ohne Mangel an Würdigung der gegenwärtigen Natur des jetzigen Krieges,
in dem sich Großbritannien befindet, und ohne selbstsüchtige Wünsche zur
Erlangung unrechtmäßiger Handelsvorteile, widerstrebend genötigt, den
Schluß zu ziehen, daß die augenblickliche Politik Seiner Majestät Regierung
gegen neutrale Schiffe und Ladungen über die offensichtliche Notwendigkeit
eines Kriegführenden hinausgeht und eine Einschränkung der Rechte amerika-
nischer Bürger auf hoher See bedeutet, die nicht durch die Regeln der
internationalen Gesetze gerechtfertigt oder von dem Gesetze der Selbst-
erhaltung gefordert wird. Die Regierung der Vereinigten Staaten be-
absichtigt nicht, zurzeit in Erörterungen über die Richtigkeit des Einschlusses
gewisser Artikel in die Listen absoluter und bedingter Konterbande, die
durch Seine Moajestät proklamiert wurden, einzutreten. Obgleich einige von
ihnen Einwendungen unterliegen könnten, ist der Hauptgrund der vor-
liegenden Klage die Behandlung von Ladungen beider Klassen von Waren,
die für neutrale Häfen bestimmt sind. Waren, die als absolute Konter-
bande aufgeführt sind, die von Amerika verladen werden und nach neu-
tralen Häfen konsigniert sind, sind beschlagnahmt und zurückgehalten worden
mit der Begründung, daß die Länder, für die sie bestimmt waren, die
Ausfuhr solcher Waren nicht verboten hätten. Während solche Zurück-
haltungen nach der Meinung der amerikanischen Regierung unberechtigt
sind, sind die amerikanischen Kupferexporteure weiter verwirrt durch die
scheinbare Unentschiedenheit der britischen Behörden in der Anwendung
ihrer eigenen Regeln bei neutralen Ladungen; z. B. wurde eine Ladung
Kupfer von Amerika an einen bestimmten Konsignatar in Schweden zurück-
gehalten, weil — wie von Großbritannien erklärt wurde — Schweden kein
Ausfuhrverbot auf Kupfer gelegt hatte. Anderseits verbot Italien nicht nur
den Export von Kupfer, sondern es erließ, wie der amerikanischen Regierung
mitgeteilt wurde, auch ein Dekret, wonach Ladungen, die in italienischen
Häfen an italienische Konsignatare oder an ihre Order eintreffen, nicht ex-
portiert oder übergeladen werden können; die einzige Ausnahme macht
Italien für Kupfer, das in transito nach einem anderen Lande durch-
geführt wird. Trotz dieser Bestimmungen hat das britische Foreign Office
jedoch abgelehnt, zu bestätigen, daß Kupferladungen, die nach Italien kon-
signiert sind, auf hoher See nicht belästigt werden. Die Beschlagnahmen
sind derart zahlreich und die Verzögerungen so erheblich, daß die Exporteure
Angst haben, ihr Kupfer nach Italien zu schicken. Dampferlinien lehnen
es ab, Kupfer anzunehmen, und Versicherungsgesellschaften weigern sich,
Policen für Kupfer auszustellen. Mit einem Wort: der rechtmäßige Handel