Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreißigster Jahrgang. 1914. Zweite Hälfte. (55b)

1006 Isien. (August 5.—23.) 
Weise interessiert sei. Im Kriegsfalle würde die kaiserliche Regierung selbst- 
verständlich strengste Neutralität bewahren. 
5. August. (Mongolei.) Der infolge des Abzuges der ruf- 
sischen Truppen seines Schutzes beraubte Hutuchtu von Urga bictet 
der chinesischen Regierung freiwillig seine Unterwerfung an. 
8. August. (China.) Die Regierung erklärt Chinas Neu- 
tralität im europäischen Kriege. 
8. August. (Japan.) Aus Tobkio verlautet: Mit Rücksficht 
auf das englisch-japanische Bündnis hat Japan keine Neutralitäts- 
erklärung erlassen; seine Haltung wird von den Ereignissen auf den 
Meeren des fernen Ostens abhängen. 
15. August. (Japan.) Ultimatum an Deutschland (über- 
reicht am 17., veröffentlicht am 19.). 
Es lautet: Die Kaiserlich japonische Regierung erachtet es in der 
gegenwärtigen Lage für äußerst wichtig und notwendig, Maßnahmen zu 
ergreifen, um alle Ursachen einer Störung des Friedens im fernen Osten zu 
beseitigen und das allgemeine Interesse zu wahren, das durch den Bündnis- 
vertrag zwischen Japan und Großbritannien ins Auge gefaßt ist, um einen 
festen und dauernden Frieden in Ostasien zu sichern, dessen Hersrellung das 
Ziel des besagten Abkommens bildet. Sie hält es deshalb aufrichtig für 
ihre Pflicht, der Kaiserlich deutschen Regierung den Rat zu erteilen, die 
nachstehenden beiden Vorschläge auszuführen: Erstens: Unverzüglich aus 
den japanischen und chinesischen Gewässern die deutschen Kriegsschiffe und 
bewaffneten Fahrzeuge jeder Art zurückzuziehen und dieienigen, die nicht 
zurückgezogen werden können, alsbald abzurüsten. Zweitens: Bis spätestens 
15. September 1914 das gesamte Pachtgebiet von Kiautschou bedingungs- 
los und ohne Entschädigung den Kaiserlich japanischen Behörden zu dem 
Zweck auszuantworten, es eventnell an China zurückzugeben. Die Kaiser- 
lich japanische Regierung kündigt gleichzeitig an, daß sie, falls sie nicht bis 
zum 23. August 1914, mittags, von der Kaiserlich deutschen Regierung eine 
Antwort erhalten sollte, die die bedingungslose Annahme der vorstehenden 
von der Kaiserlich japanischen Regierung erteilten Ratschläge enthöält, sich 
genötigt sehen wird, so vorzugehen, wie sie es nach Lage der Sache für 
notwendig befinden wird. 
Wie die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" am 10. Sep- 
tember mitteilt, hat die deutsche Regierung dem japanischen Geschäftsträger 
in Berlin, noch vor der Ueberreichung des japanischen Ultimatums, in Aus- 
sicht gestellt, daß das deutsche Geschwader in Ostasien den Befehl erdalte, 
sich feindseliger Handlungen in den ostasiatischen Gewässern zu enthalten, 
falls Japan in dem deutsch-englischen Konflikt neutral bleibe. Hierauf ist 
von japanischer Seite eine Antwort überhaupt nicht erfolgt. 
Für seine Hilfeleistung soll Japan gefordert haben von Eng- 
land eine Anleihe von 120 Millionen Yen und freie Einwanderung in die 
britischen Kolonien, von Rußland Zustimmung zu der Verlängerung der 
Pachtung von Liautung (mit Port Arthur) um 99 Jahre, von Frankreich 
Herabsetzung der Anleihezinsen von 6 Prozent auf 4 Prozent. 
W. August. (Japan.) Mündliche Antwort der deutschen Re- 
gierung auf das japanische Ultimatum. (Siehe S. 394.) Abberufung 
des deutschen Botschafters in Tokio.
	        
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