Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreißigster Jahrgang. 1914. Zweite Hälfte. (55b)

1062 Anhang I. iplometische Perhandlungen. (August 1.) 
stration an den französischen Küsten. Ferner werde er vom Kabinett 
die Ermächtigung verlangen, am Montag (3.) im Unterhaus zu 
erklären, daß die britische Regierung keine Verletzung der belgischen 
Neutralität erlauben werde (FG 126). 
(Wien.) Die österreichisch-ungarische Regierung nimmt die 
italienische Auslegung des Art. VII des Dreibundvertrags an. 
Graf Berchtold gibt dem italienischen Botschafter in 
Wien folgende Erklärung ab: Ich betrachte eine Meinungsverschiedenheit 
über die Auslegung des Art. VII als ein Element der Unsicherheit in unsern 
gegenwärtigen und künftigen Beziehungen, welches auf das intime Ver- 
hältnis zwischen den beiden Mächten eine nachteilige Wirkung ausüben 
könnte. Ich nehme die Auslegung, welche Italien und Deutschland dem 
Art. VII geben unter der Bedingung an, daß Italien eine freundschaftliche 
Haltung gegenüber den Operationen des gegenwärtigen Krieges zwischen 
Oesterreich-Ungarn und Serbien beobachtet und seinen Verpflichtungen als 
Verbündeter in dem Falle nachkommt, als der gegenwärtige Konflikt eine 
Konflagration nach sich ziehen sollte (4. OeR 20). 
(Paris.) Der französische Ministerpräsident erklärt dem 
deutschen Botschafter, daß Frankreich das tun werde, was seine Inter- 
essen ihm geböten (DW 3½, FG# 125; f. S. 380). 
(Berlin.) 1257 nachm. Die deutsche Regierung beauftragt 
den deutschen Botschafter in Petersburg, falls die russische Regie- 
rung keine befriedigende Erklärung abgibt, nachmittags 5 Uhr die 
Kriegserklärung Deutschlands zu überreichen (DW 38; s. S. 379). 
(Petersburg.) 2 Uhr nachm. Fünftes Telegramm des Zaren 
an Kaiser Wilhelm: Die ergriffenen Maßnahmen bedeuten nicht 
Krieg, und wir wollen fortfahren zu verhandeln (DW Text S. 10; 
s. S. 370). 
(Paris.) 3“ nachm. Anordnung der allgemeinen Mobil- 
machung (EB 136, FG 127). 
(London.) Die Anfrage des deutschen Botschafters, ob Eng- 
land neutral bleiben werde, wenn Deutschland die Respektierung 
der Neutralität Belgiens verspreche, beantwortet Grey ausweichend. 
Ebenso lehnt Grey es endgültig ab, allgemeine Bedingungen für 
die Neutralität Englands zu formulieren, selbst für den Fall, daß 
Deutschland die Integrität Frankreichs und seiner Kolonien garan- 
tieren werde (DW 6. EB 123; s. S. 398a . 
Grey an den britischen Botschafter in Berlin (E 123): 
Ich sagte heute dem deutschen Botschafter, die Antwort der deutschen Ne- 
gierung in bezug auf die Neutralität Belgiens sei ein Gegenstand sehr 
großen Bedauerns, weil die Neutralität Belgiens dem Gefühl un- 
seres Landes nahegehe. Wenn Deutschland eine Möglichkeit sehe, die 
gleiche Versicherung zu geben, die Frankreich gegeben habe, so würde es 
sachlich dazu beitragen, die Beunruhigung und Spannung hier zu erleich-
	        
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