Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreißigster Jahrgang. 1914. Zweite Hälfte. (55b)

1064 Auhang I. Biplemstische Perhandlungen. (August 2.) 
Truppenmassen aus allen Teilen seines weiten Gebiets heranzubringen. 
Die Lage sei nun so, daß Rußland, obwohl die Kaiserliche Regierung mehrere 
Stunden über die festgesetzte Zeit hätte verstreichen lassen, keine Antwort 
gegeben hätte. Deutschland hätte daher Mobilmachung angeordnet, und der 
deutsche Vertreter in St. Petersburg habe Anweisungen erhalten, innerhalb 
einer gewissen Zeit die russische Regierung davon in Kenntnis zu seten, 
daß die Kaiserliche Regierung durch deren Weigerung, zu antworten, einen 
Kriegszustand geschaffen sehe. 
(Petersburg.) 7½1 nachm. Der deutsche Botschafter über- 
reicht die deutsche Kriegserklärung an Rußland (RO 76, FG. 134; s. 
S. 379 ). 
(Petersburg.) Telegramm des Zaren Nikolaus an König 
Georg: „Alle friedlichen Vorschläge, einschließlich die Ihrer Regie- 
rung, sind von Deutschland und SÖsterreich-Ungarn zurückgewiesen 
worden“ (s. S. 549 f.)0. 
(Berlin.) Kaiser Wilhelm und der deutsche Reichskanzler 
erklären sich bereit, auf Greys Vorschlag betr. die Garantie der 
französischen Neutralität durch Großbritannien einzugehen (Tele- 
gramm Kaiser Wilhelms an König Georg, Telegramm des Reichs- 
kanzlers an den deutschen Botschafter in London (DW 5y7'#. v#; s. 
S. 393). 
(London.) 83°% abends. Der deutsche Botschafter meldet der 
deutschen Regierung die Zurückziehung des Greyschen Vorschlages 
vom Vormittag (DW 6; s. S. 398a) . 
(London.) Telegramm König Georgs an Kaiser Wilhelm: 
„Ich glaube, daß ein Mißverständnis bezüglich der Greyschen An- 
regung vorliegt“ (DW bövimn; s. S. 393). 
(Rom.) Der Ministerrat beschließt, im europäischen Kon- 
flikte Neutralität zu beobachten, da der Bündnisfall nicht gegeben 
sei (4. OR 26). 
2. August. 
Früh. Deutsche Truppen besetzen Luxemburg (EB 147. F# 
131, BG 18). 
(Paris.) Der deutsche Botschafter gibt der französischen Re- 
gierung die Erklärung ab, daß die militärischen Maßregeln, die 
Deutschland im Großherzogtum Luxemburg ergriffen hat, keinen 
Akt der Feindseligkeit gegen Frankreich darstellen (FGG. 133). 
London.) Der deutsche Botschafter meldet, daß die An- 
regungen Greys ohne vorherige Fühlungnahme mit Frankreich er- 
folgt und inzwischen als völlig aussichtslos aufgegeben seien (DW 57; 
s. S. 393 f.).
	        
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