1066 Inhank I. Biplematische Perhandlunzen. (Augußt 4.)
(Brüssel.) Die belgische Regierung beschließt, die Garantie=
mächte vorerst nicht anzurufen (BG 24, FG 141). Auch das An-
erbieten der französischen Regierung, fünf Armeekorps zur Unter-
stützung zu senden, wird abgelehnt (EB 151).
(Brüssel.) König Albert richtet an König Georg die Bitte
um diplomatische Intervention der britischen Regierung im In-
teresse Belgiens (EB 153, BG 25; f. S. 757).
(Berlin.) Die deutsche Regierung beauftragt ihren Bot-
schafter in Paris, der französischen Regierung zu erklären, daß an-
gesichts der von französischer Seite begangenen Feindseligkeiten das
Deutsche Reich sich im Kriegszustande mit Frankreich betrachte
(FG 147; s. S. 678, 683).
Diese Erklärung wurde der französischen Regierung am 3. Auguß
6“ nachm. abgegeben (FG 147, 157).
(Berlin.) Die deutsche Reigerung läßt in London erklären,
Deutschland werde, wenn England neutral bleibe, auf jede Flotten-
operation gegen Frankreich verzichten und sich der belgischen Küsten
nicht als Stützpunkt bedienen (FG 144, Reichstagsrede des deutschen
Reichskanzlers vom 4. August, s. S. 384 f. und Greys Rede im
Unterhaus vom 3. August, s. S. 553).
Deutschland war ferner bereit, wie der Reichskanzler a. a. O. mit-
teilt, solange England neutral bliebe, im Falle der Gegenseitigkeit keine
feindlichen Operationen gegen die französische Handelsschiffahrt zu unter-
nehmen.
4. August.
(Brüssel.) 6 Uhr morgens. Der deutsche Gesandte erklärt
der belgischen Regierung, die deutsche Regierung sei infolge der
Ablehnung ihrer Note zu ihrem lebhaften Bedauern gezwungen,
die gegenüber den französischen Drohungen als notwendig erschei-
nenden Schutzmaßnahmen, wenn erforderlich mit Waffengewalt,
durchzuführen (B#. 27, F# 154).
(Brüssel.) Die belgische Regierung ruft die Garantiemächte
England, Frankreich und Rußland an (BG 40, FG 152).
Bereits vorher hat die britische Regierung in Brüssel die Erwar-
tung aussprechen lassen, daß Belgien mit allen ihm zu Gebote stehen-
den Witeeln einer deutschen Pression Widerstand leisten werde (EB 155,
(Berlin.) Die deutsche Regierung beauftragt ihren Vertreter
in London, erneut die formelle Versicherung abzugeben, daß Deutsch-
land selbst im Falle eines bewaffneten Konflikts mit Belgien unter
keinerlei Vorwand belgisches Gebiet annektieren werde (EB 157).