Mebersicht über die yvolitische Eutwichlung des Jahres 1914. 1171
Deutschland, sondern weil nach ihrer überzeugung „nur die Neu-
tralität imstande gewesen wäre, England wirtschaftlich zu heben
und es in die Lage zu versetzen, aus den Wirrnissen Vorteile zu
ziehen“ (S. 560). Auch sonst hat es an scharfen Kritiken der Grey-
schen Politik nicht gefehlt (S. 555 f., 564 f., 567 ff., 575), ohne daß
sie freilich auf die öffentliche Meinung, die durch Reuterlügen-
berichte über „German atrocities“, Agitationsreden u. a. im Sinne
der Kriegshetzer bearbeitet wurde, irgendeinen erkennbaren Ein-
fluß ausgeübt hätten. Die Kriegsvorlagen der Regierung wurden
vom Parlamente einstimmig genehmigt. Am 6. August bewilligte
es einen Kriegskredit von 100 Millionen Pfund Sterling und eine
halbe Million Mann, am 10. September eine weitere halbe Million
Mann und am 17. November einen Kriegskredit von 225 Millionen
Pfund Sterling und eine neue Armee von einer Million Mann. Für
die erste Kriegsanleihe wurden 400 Mill. Pfund gezeichnet (S. 624).
Sein wahres Kriegsziel, die wirtschaftliche Niederringung Wirtschafts-
und Vernichtung des deutschen Gegners, hat England von Anfang wieg.
an fest ins Auge gefaßt und auf seine Verwirklichung im ganzen
Bereich des Imperiums planmäßig mit rücksichtslosester Ausnützung
aller verfügbaren Gewaltmittel hingearbeitet. Am 5. August und
9. September wurden strenge Verfügungen gegen den Handelsverkehr
mit den feindlichen Ländern erlassen, die in den folgenden Monaten,
vor allem durch das vom Unterhause am 21. November angenom-
mene Ergänzungsgesetz, weiter verschärft wurden. Wohl zeigte die
britische Regierung am 20. August scheinbar Geneigtheit, die Londoner
Seekriegsrechtsdeklaration von 1909 für sich als maßgebend zu be-
trachten, aber die festgesetzten Ausnahmen machten diese Zustimmung,
wie die deutsche Regierung in einer an die neutralen Mächte ge-
richteten Denkschrift vom 10. Oktober (S. 422 ff.) im einzelnen nach-
gewiesen hat, praktisch bedeutungslos. Um Deutschlands Verkehr
mit den Neutralen nach Möglichkeit zu unterbinden, wurde anfangs
Oktober die südliche Nordsee durch Minen gesperrt und anfangs
November die ganze Nordsee als Kriegsgebiet erklärt (S. 593 f.,
601 f.). Namentlich durch Englands willkürliches Verfahren in der
Konterbandefrage wurden die Rechte der Neutralen schwer geschädigt.
Von Holland, den skandinavischen Königreichen und den Vereinigten
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