Luxemburg.
Niederlande.
Dänemark.
1182 Nebersicht über die politische Entwicluns des Jahres 1914.
verstehen behördlicher Anordnung zurückzuführen (S. 759). Durch
den deutschen Siegeszug wurde die belgische Regierung genötigt,
ihren Sitz am 17. August nach Antwerpen, am 7. Oktober nach
Ostende und am 13. Oktober nach Havre zu verlegen. Am 25. August
wurde Generalfeldmarschall Freiherr von der Goltz mit der Verwaltung
der von den deutschen Truppen besetzten Gebiete betraut. Trotz der
bei jeder Gelegenheit zutage tretenden Gehäsfigkeit der Bevölkerung
ist es der deutschen Verwaltung, die streng, aber gerecht ihres Amtes
waltete, ohne Strafmaßnahmen gelungen, die Ordnung wieder-
herzustellen und den Gang des wirtschaftlichen Lebens aufrecht-
zuerhalten. Bei der Lebensmittelbeschaffung wurde sie von dem
amerikanisch-spanischen Hilfskomitee unterstützt (S. 764). Am
19. Dezember beschlossen die Landtage der neun Provinzen, die
dem Lande auferlegte Jahreskontribution von 480 Millionen Franken
durch Ausgabe von Schatzscheinen aufzubringen, für welche die
Provinzen die Solidarhaft übernahmen (S. 767). — Luxemburg
(S. 768 ff.) mußte am 2. August von deutschen Truppen aus militä-
rischen Rücksichten ungeachtet des Protestes der Staatsregierung
besetzt werden. Doch blieb dank der korrekten Haltung der Regierung
und der Bevölkerung die staatliche Selbständigkeit des Landes ge-
wahrt. Für die verursachten Schäden wurde von deutscher Seite
voller Ersatz geleistet; bis Ende November bereits 1,5 Millionen
Franken (S. 770). — In den Niederlanden (S.771 ff.) fand am
3. Juni ein neues Steuergesetz, das eine allgemeine Einkommen-
steuer und eine ergänzende Vermögenssteuer vorsah, die Billigung
der Volksvertreter (S.771). — In Dänemark (S. 775 ff.) führte
die Wahlreformfrage zu einem heftigen innerpolitischen Konflikt.
Da die Obstruktion der konservativen Minderheit im Landsthing
die Annahme des von der vereinigten Linken aufgestellten demo-
kratischen Wahlgesetzentwurfes unmöglich machte, wurde das Lands-
thing, zum ersten Male seit seinem Bestehen, am 15. Juni auf-
gelöst. Die von dem Ministerium Zahle vertretene, vom König
nicht anerkannte Auffassung, daß die Auflösung des Landsthings
auch die vom Könige auf Lebenszeit ernannten Mitglieder betreffe,
drohte eine Kabinettskrise heraufzubeschwören, die jedoch nicht zum
Ausbruch kam, da die am 16. Juli abgehaltenen Neuwahlen der