Agppten.
Bulgarien.
1190 NMebersicht iber die pelitische Entwinlung des Jahres 1914.
gewisse Genugtuung zuzugestehen unter der ausdrücklichen Bedin-
gung, daß die von ihr angefochtenen Inseln auch in Zukunft in
genau derselben Weise besetzt, regiert und verwaltet würden, wie
die übrigen Provinzen des Königreichs“ (S. 939). Eine endgültige
Lösung hat die Frage jedoch nicht gefunden.
Über die Ereignisse, die zum Eintritt der Türkei in den
Krieg führten, ist bereits im allgemeinen Teile (oben S. 1149 f.)
berichtet worden. Hinzuweisen bleibt noch auf die am 11. September
erfolgte Aufhebung der Kapitulationen (S. 875), wodurch ein
Haupthindernis für eine gesunde politische und wirtschaftliche Ent-
wicklung des Osmanenreiches aus dem Wege geräumt war.
In Agypten (S. 892 ff.) tagte zum ersten Male die Gesetz
gebende Versammlung, in der trotz der engen Umgrenzung ihrer
Machtbefugnisse die Mißstimmung gegen die englische Zwingherr-
schaft mehrfach zum Ausdruck kam. Am 12. August erklärte der
Ministerrat den Kriegszustand mit Deutschland und vertraute das
Land dem englischen Schutze an. Dem rechtmäßigen Khediven Abbas
Hilmi, der in Konstantinopel weilte, wurde von der britischen Re-
gierung die Rückkehr verboten. Als er nach dem Eintritt der Türkei
in den Krieg von England die Zurückziehung der englischen Truppen
aus Agypten forderte, ernannte die englische Regierung den Prinzen
Hussein Kemal, einen Oheim des Khediven, zum Regenten des Landes.
Am 19. Dezember gab die englische Regierung bekannt, daß Agypten
fortan der britischen Schutzherrschaft unterstehe und das Hoheits-
recht der Türkei über Agypten erloschen sei; gleichzeitig wurde der
bisherige Regent zum Khediven mit dem Titel „Sultan“ ernannt.
In Bulgarien (S. 896 ff.) wurde die zum ersten Male auf
Grund des Verhältniswahlsystemes gewählte Sobranje am 1. Januar
wieder eröffnet. Da die Regierungspartei in ihr nicht die absolute
Mehrheit besaß, kam es alsbald zu einer Kabinettskrise, die am
5. Januar durch die Wiederernennung der bisherigen Minister be-
endet wurde. Infolge des geschlossenen Widerstandes der opposi-
tionellen Gruppen, der jedes Zusammenarbeiten der Parteien un-
möglich machte, mußte die Kammer bereits am 14. Januar auf-