Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

VI.

VII.

VIII.

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Feldwebel  Pallmer.
zugleich  auch  wegen  Unterschlagung  an  Munition,  nach  vorgängiger  Degradation
  zum  Soldaten,  zur  schimpflichen  Ausstoßung  aus  dem  Militär,
zum  Verlust  seiner  Einstands-Caution,  und  zu
fünfjähriger  Festungsarbeitsstrafe;
Feldwebel  Kraft,
nach  vorgängiger  Degradation  zum  Soldaten,  zur  Ausstofung  aus
dem  Militär,  zum  Verlust  seiner  Einstands-Caution,  und  zu
vierjähriger  Festungoarbeitsstrafe;
Feldwebel  Brekle,
nach  vorgängiger  Degradation  zum  Soldaten,  zur  Ausstoßung  aus
dem  Militär,  zum  Verlust  seiner  Einstands-Caution,  und  zu
drei  und  einhalbjähriger  Festungsarbeitsstrafe;
Feldwebel  Jung,  ·
nachVorgängigerDegraIationzumSoldaten,zurAUsstoßungaus
dem  Militär,  zum  Verlust  seiner  Einstands-Caution,  so  wie  der  silbernen
Civil-Verdienst-Medaille,  und  zu
dreijähriger  Festungsarbeitsstrafe;
Obermann  Bellon,  6
nach  vorgängiger  Degradation  zum  Soldaten,  zur  Ausstoßung  aqus
dem  Militär,  zum  Verlust  seiner  Einstands-Caution,  und  zu
dreijähriger  Festungsarbeitsstrafe;

.  Obermann  Zuker,

nach  vorgängiger  Degradation  zum  Soldaten,  zur  Ausstoßung  aus
dem  Militär,  zum  Verlust  seiner  Einstands-Caution,  und  zu
dreijähriger  Festungsarbeitsstrafe;
Obermann  Kraft,
nach  vorgängiger  Degradation  zum  Soldaten,  zur  Ausstoßung  aus
dem  Militär,  zum  Verlust  seiner  Einstands-Caution,  und  zu
zwei  und  einhalbjähriger  Festungsarbeitsstrafe.
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