Beutsches Reich. (November 12. 13.) 967
natl. Parlamentariers zum Vizepräsidenten des preuß. Staatsministeriums
von der Regierungsseite ausgegangen ist, und zwar in einem Augenblick,
als es sich darum handelte, der Ministerpräsidentschaft des Grafen Hertling
in Preußen ein ausgleichendes liberales Gegengewicht zu geben. Diese
Lösung ist keineswegs von parlamentarischer Seite der Regierung ab-Lerungen
worden, sondern sie ist ohne ihre Initiative und im vollen Einverständnis
mit dem Grafen Hertling erfolgt. Es ist also vollkommen unzutreffend,
die Ernennung Dr. Friedbergs als eine Gegenaktion gegen die
Krone hinzustellen. Ganz falsch ist es aber auch, wenn die „Kreuzztg.“ im
anzen behauptet, das Ministerium Graf Hertling sei nach seiner Entehungsgeschichte
ein Beauftragter der vier an den Verhandlungen beteiligten
Reichstagsfraktionen. Die an den Verhandlungen beteiligten Abgeordneten
haben ausdrücklich beschlossen, wenn Herr v. Valentini die Frage nach einer
geeigneten Persönlichkeit an sie richten sollte, keine Antwort zu erteilen,
sondern darauf hinzuweisen, daß die Berufung Sache der Krone sei. Soweit
die Abgeordneten aber unter sich überhaupt die Personalfrage berührt haben,
ist der Name des Grafen Hertling nicht ein einziges Mal genannt worden.
Aus allem dem geht hervor, daß der Reichskanzler ohne jede Beteiligung
des Parlaments und unter voller Wahrung der Kronrechte in sein Amt
gekommen ist.
12. Nov. (Sachsen.) Beginn der o. Landtagstagung.
Die jetzt beginnende Sitzungsperiode ist die fünfte des auf Grund
der Wahlreform vom Jahre 1909 gewählten Landtags. Da man im Kriege
Neuwahlen vermeidet, ist die Bestimmung, die nur drei Sitzungsperioden
gestattet, vorläufig außer Kraft gesetzt worden.
Zum Präsidenten der Zweiten Kammer wird am 13. Abg. Dr. Vogel
(Natl.) wiedergewählt.
12. Nov. (Sachsen -Altenburg.) Eröffnung der Landschaft.
Die am 26. Dez. 1916 vertagte Landschaft des Herzogtums tritt
wieder zusammen.
Die zur Beratung stehenden Vorlagen betreffen u. a. Erleichterung der
Volksernährung, Verlängerung der Wahlperiode der Landschaft und den
Haushaltsplan für 1918/19. Der Landschaft liegt ferner ein soz. Antrag
vor, das Wahlrecht der Landschaft abzuändern; jedoch spricht sich der Staatsminister
in seiner Eröffnungsrede bereits deutlich gegen diesen Plan aus
13. Nov. (Bundesrat.) Es gelangen zur Annahme:
Der Entw. e. Verordn. über die den Unternehmern landwirtschaftl.
Betriebe zur Ernährung der Selbstversorger und zur Fütterung zu belassenden
Früchte, und e. Bek. betr. weitere Bestimmungen zur Ausführung
des § 7 des Ges. über den vaterl. Hilfsdienst.
Durch die neuen Bestimmungen zur Hilfsdienstpflicht wird eine
allgemeine Meldung aller Hilfsdienstpflichtigen angeordnet. Abgesehen von
den dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörenden Personen,
die nicht der Hilfsdienstpflicht unterliegen, sind allein die Reklamierten von
der Anmeldepflicht ausgenommen, weil sie einer ausreichenden militärischen
Kontrolle unterstehen, die aus militärischen Gründen nicht entbehrt werden
kann und durch eine andere Meldepflicht beeinträchtigt werden könnte.
13. Nov. Der Vorstand der Unabh. Soz. Partei veröffentlicht
folgenden Aufruf:
An das sozialistische Proletariat Deutschlands! Arbeiter! Arbeiterinnen!
In Rußland hat das Proletartat die politische Gewalt er-