VBenisches Reich. (November 20. 21.) 975
20. Nov. (Preußen.) v. Payer preuß. Bundesratsbevollmächtigter.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers v. Payer wird durch das preuß.
Staatsministerium auf Grund Allerhöchster Ermächtigung zum Bevollmächtigten
Preußens zum Bundesrat ernannt.
Das „WB."“ verbreitet am gleichen Tage folgende amtliche Feststellung:
In letzter Zeit hat die Presse aller Parteirichtungen lebhaft die
Frage erörtert, ob der neue Vizekanzler, Exz. v. Payer, sein Mandat als
Reichstagsabgeordneter niederlegen werde oder nicht; im Anschluß
daran hat sie vielfach Art. 9 Satz 2 der Reichsverfassung kritisiert: „Niemand
kann gleichzeitig Mitglied des Bundesrates und des Reichstages sein.“
Demgegenüber ist festzustellen, daß Exz. v. Payer Sitz und Stimme im
Reichstag bereits dadurch verloren hat, daß er ein besoldetes Reichsamt
angenommen hat; sein Reichstagsmandat könnte er nur durch eine neue
Wahl wiedererlangen (Art. 21 Abs. 2 der Reichsverfassung), nur in diesem
Falle käme die Bestimmung des Art. 9 Satz 2 der Reichsverfassung in
Betracht. Pemit hat sie zurzeit für die staatsrechtliche Beurteilung des
Falles gar keine Bedeutung.
21. Nov. Erweiterung des deutschen Sperrgebiets.
Das „WB.“ teilt amtlich mit: Den Regierungen der verbündeten,
neutralen und feindlichen Staaten ist folgende Mitteilung zugestellt worden:
I. In Ergänzung der Sperrgebietserklärung vom 31. Jan. 1917 wird
vom 22. Nov. 1917 ab das Sperrgebiet innerhalb der nachstehend angegebenen
Grenzen erweitert.
1. Sperrgebiet um England: Die Grenze des Sperrgebiets um
England und Frankreich verläuft vom Endpunkte der belgisch-holländischen
Landgrenze über den Punkt 51° 35“ N 20 57“ 0 nach 52e 2° N 3° 52°0
nach 52°5 28“ N 4° 22“ O0 nach 52° 40° N 4° 25“ O nach 52° 40“ N 3° 40
nach 54° 45“ N 3° 40“ 0 nach 55° 10“ N 4% 0/ O nach 56° 0°’ N 4°% 0/0
nach 56°"% 0°“ N 4° 50“ 0 weiter von dort auf dem Längengrade 4°% 50 0
entlang bis zu einem Punkte in 10 sm Abstand von Utsire Leuchtturm ab,
dann auf einem Kreise in 10 c m Abstand westlich um den genannten Leuchtturm
herum bis zum Schnittpunkte der Verbindungslinie Utsire Leuchtturm
mit dem Punkte 620 0“ N 0° 0C/ O Länge von diesem Schnittpunkte über
die Punkte 62% O! N Oo 0° O Länge und 62% 0° N 5°% 0° W zu einem
Punkt 3 sm südlich der Südspitze der Faroer, von dort über 62°% 0’ N 10°%
Wnach 61° 0“ N 15° 0’“ W nach 57° 0C'" N 30° 0°’ W nach 47° 0° N
30°% 0° W nach 43° 0° N 15° 0°" W dann auf dem Breitengrade 43° N
entlang bis zu einem Punkt in 20 sm Abstand von der spanischen Küste
und in 20 cm Abstand entlang der spanischen Nordküste bis zur französischspanischen
Grenze.
2. Neues Sperrgebiet um den feindlichen Stützpunkt auf den
Azoren: Die Grenze verläuft über folgende Punkte: Von 39° 0" N 1705
0“ W nach 44° 0° N. 27° 45“ W nach 44°% 0/“ N 34% 0° W nach 4205 30“
N 37°0 0°“ W nach 37e 0/“ N 37° 0" W nach 30° N 26°% 0°“ W nach 34%
0“ N 20° 0°7 W nach dem Anfangspunkt zurück. Z Z Z
3. Sperrgebiet im Mittelmeer: Der im Mittelmeer bisher freigelasseene
Kanal wird in das Sperrgebiet eingeschlossen.
II. Sicherheit gegen Anwendung des für das Sperrgebiet angeordneten
militärischen Verfahrens in den nachfolgend näher bezeichneten bisher zum
Sperrgebiet gehörenden Gebietsteilen kann erst vom Jan. 1918 ab gewährleistet
werden: