130 Venisches Reich. (Februar 15.—17.)
15. Febr. (Bundesrat.) Es gelangen zur Annahme:
Der Entw. eines Ges. betr. die Feststellung des Reichshaushaltsetats
auf das Rechnungsjahr 1917, der Entw. eines Ges. betr. die Einberufung
von Hilfsrichtern zum Reichsmilitärgerichte, der Entw. einer Bek. über
Wohlfahrtspflege während des Krieges, der Entw. einer Bek. über den
Verkehr mit Knochen usw., der Entw. einer Bek. über Druckfarbe, die Vorl.
über Errichtung von Kriegswirtschaftsämtern, der Entw. einer Bek. beir.
die Vorverlegung der Stunden in der Zeit vom 16. April bis 17. Sept. 1917
(Sommerzeit), der Entw. einer Bek. betr. die Prägung von Fünfpfennig-
stücken aus Aluminium, eine Aenderung des Art. 1 der Verordn. betr. Tage-
gelder, Fuhrkosten und Umzugskosten der Beamten der Militär- und Marine-
verwaltung vom 16. Juli 1915 und der Entw. eines Ges. betr. die Fest-
setzung eines dritten Nachtrags zum Reichshaushaltsetat für 1916.
15. Febr. Das „Deutsche Kolonialblatt“ veröffentlicht die achte
amtl. Mitteilung über den Krieg in den deutschen Schutzgebieten.
15. Febr. Der Sozialdem. Parteivorstand beschließt, ein weiteres
Zusammenarbeiten mit den Genossen Wengels und Luise Zietz (s. S. 66)
im Parteivorstande abzulehnen.
16. Febr. Aus Anlaß des siegreichen Sturmangriffes südlich
Ripont (s. Chronik 15. Febr.) richtet Kaiser Wilhelm an den
deutschen Kronprinzen folgendes Telegramm:
Führer und Truppen, die beim gestrigen Angriff in der Champagne
sich durch planvolle Vorbereitungsarbeit und schneidige Durchführung aus-
gezeichnet und bewährt haben, spreche Ich Meine Anerkennung und Meinen
Dank aus. Im Zusammenwirken aller zu demselben Ziel lag dieser, liegt
jeder Erfolg.
17. Febr. Die Antwortnote Spaniens auf die deutsche Note
vom 31. Jan. (s. Spanien 14. Febr.) wird amtlich bekanntgegeben.
17. Febr. (Bundesrat.) Es gelangen zur Annahme:
Der Entw. eines Ges. über die Erhebung eines Zuschlags zur Kriegs-
steuer, der Entw. eines Ges. über die Sicherung der Kriegssteuer, der Entw.
eines Ges. über eine weitere Kriegsabgabe der Reichsbank, der Entw. einer
Verordn. über Versicherung der im Vaterländischen Hilfsdienst Beschäftigten
und der Entw. einer Verordn. über den Verkehr mit Terpentinöl und Kienöl.
17. Febr. Veröffentlichung des Reichshaushaltsplansfür 1917.
In den Vorbemerkungen heißt es: Der Reichshaushaltsetat für
1917 soll die verfassungsmäßige und finanzwirtschaftliche Grundlage für
die Fortführung der Reichsverwaltung im Rechnungsjahr 1917 schaffen.
Die für die Durchführung des Krieges benötigten Mittel werden nach
Bedarf durch besondere Kriegskredite angefordert. Auch die fortdauernden
Ausgaben der Verwaltung des Reichsheeres, des Reichsmilitärgerichts und
der Verwaltung der Kaiserlichen Marine werden während des Krieges wie
bisher aus den Kriegsfonds bestritten. Die Einnahmen und Ausgaben sind
wie beim Etat für 1916 im allgemeinen nach den Ansätzen des letzten
Friedensjahres eingestellt, wobei dieienigen Aenderungen und Ergänzungen.
berücksichtigt sind, welche durch Zeitablauf und andere in ihrer Wirkung
feststehende Tatsachen bedingt werden. Die wesentlichste Aenderung betrifft
die ordentlichen Ausgaben für die Reichsschuld, die mit dem tatsächlich