Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1878. (44)

—  189  —

behalten  Wir  Uns  vor,  solche  in  weitere  Erwägung  zu  nehmen  und  nach  Befinden  das
Erforderliche  darauf  zu  verfügen.

Wir  verbleiben  Unseren  getreuen  Ständen  in  Huld  und  Gnaden  jederzeit  wohl
beigethan  und  haben  zu  Urkund  alles  Dessen  gegenwärtigen,  in  das  Gesetz=  und  Verordnungsblatt
  aufzunehmenden  Landtagsabschied  eigenhändig  unterschrieben  und  mit
Unserem  Königlichen  Siegel  bedrucken  lassen.

Gegeben  zu  Dresden,  am  24.  Juli  1878.

Albert.

Alfred  von  Fabrice.

Herrmann  von  Nostitz-Wallwitz.

Dr.  Carl  Friedrich  von  Gerber.
Christian  Wilhelm  Ludwig  von  Abeken.
Leonce  Freiherr  von  Könneritz.

 

 

Letzte  Absendung:  am  31.  Juli  1878.