Beuisches Reich. (Februar 27.—März 2, 213
stellen würde. Sie wissen, daß es ihm nicht gelungen ist. Sie wissen
ferner, wie unser Friedensangebot, das aufrichtig, ehrlich und ernst gemeint
war, von unseren Feinden mit Hohn und Spott zurückgewiesen worden ist.
Unserem Versöhnungswunsch haben die Gegner den Vernichtungswillen entgegengesetzt.
Es blieb uns natürlich unter solchen Umständen nichts anderes
übrig, als zu unserer besten und ernstesten Waffe zu greifen, und nachdem
wir uns dazu entschlossen haben, gibt es natürlich kein Zurück mehr. Es
ist bedauerlich, daß auch die Neutralen darunter zu leiden haben, aber das
hilft nichts. Aus diesen Erwägungen heraus habe ich in der Antwort an
Amerika mich auf folgenden Inhalt beschränkt. Ich habe gesagt, Deutschland
ist nach wie vor zu Verhandlungen mit Amerika bereit, unter der
Voraussetzung, daß dadurch die Handelssperre gegen unsere Feinde nicht
beeinträchtigt wird. Sie werden zugeben, daß durch diesen Wortlaut der
Instruktion an unserer Handelssperre und unserem U-Bootkrieg auch nicht
das geringste geändert wurde. Es wurde lediglich der Wunsch und die
Bereitwilligkeit angedeutet, über die Freigabe der Personenschiffe, die wir
schon seinerzeit in der Note vom 31. Jan. angeboten hatten, mit Amerika
in nähere Verhandlungen einzutreten. Der schweizerische Gesandte hat die
Mitteilung an die Regierung der Vereinigten Staaten gelangen lassen,
offenbar genau dieselbe Mitteilung, die ich eben erwähnt habe, und hat
darauf eine sehr höflich gehaltene Antwort bekommen, in der Herr Lansing
ausführt, er sei von dem Präsidenten Wilson beauftragt worden, zu sagen,
die Regierung der Vereinigten Staaten sei sehr gern bereit, mit der deutschen
Regierung zu verhandeln unter der Voraussetzung, daß die Proklamation
vom 31. Jan. widerrufen wird. M. H., das, was darin gefordert wurde,
wäre die Aufgabe unseres Standpunktes gewesen. Eine Beseitigung aber
unserer Handelssperre gibt es nicht. Und damit waren die sogenannten Verhandlungen,
bevor sie eigentlich überhaupt zur Einleitung gelangten, als
gescheitert zu betrachten. Sie werden zugeben, daß sie nicht etwa von dem
Wunsche der Regierung diktiert worden waren, an unserem U-Bootkriege
und an der Proklamation vom 31. Jan. das Leiseste zu ändern.
Dann hat der Herr Abg. Schiffer noch das Bedauern über den Unfall
ausgesprochen, der vor einigen Tagen holländischen Dampfern zugestoßen
ist. Ich schließe mich diesem Bedauern namens der Kaiserlichen
Regierung an. Es ist unsererseits nichts versäumt worden, diesem Unfall
vorzubeugen, und jedenfalls trifft die Kaiserliche Regierung keinerlei Schuld
daran. Die holländischen Reeder haben den begreiflichen Wunsch, wertvolle
Schiffe und Ladung aus englischen Häfen herauszubekommen. Man hatte
ihnen für die Ausführung dieses Wunsches zunächst den 10. Febr. in Aussicht
gestellt, einen Tag, an dem sie glatt und mit voller Sicherheit durchgekommen
wären. Sie waren offenbar an diesem Tage noch nicht reisefertig.
Dann wurde ihnen der 22. Febr. und der 17. März in Aussicht gestellt, der
22. Febr. mit dem ausdrücklichen Hinweis darauf, daß es nur eine relative
Sicherheit an diesem Tage wäre, die geboten werden könnte; positive, absolute
Sicherheit würde erst der 17. März bieten können. Daß nur relative
Sicherheit geboten wurde, war darauf zurückzuführen, daß eben die Sorge
bestand und keine Sicherheit dafür vorlag, daß alle Unterseeboote, die unterwegs
sind, von dem Befehle, holländische Schiffe passieren zu lassen, auch
erreicht werden würden. Die holländischen Reeder haben aber trotz mehrfachen
Hinweises darauf, daß der 22. Febr. nur relative Sicherheit böte und
daß möglicherweise nicht sämtlichen Unterseebooten die Befehle übermittelt
werden könnten, sich vom Ausfahren am 22. Febr. nicht abhalten lassen,
sondern sich für diesen Tag entschlossen. Die Marine hat selbstverständlich
ihrerseits alles getan, um den Befehl sämtlichen Unterseebooten zukommen