Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Erster Teil. (58a)

Dentshes Neich. (März 3.) 243 
sich dahin zusammen, daß dem Staatssekretär kein Vorwurf zu machen sei, 
und daß vielmehr gebilligt werden müsse, daß er tatkräftig vorgegangen 
sei. Daß die Instruktion in Amerika bekannt geworden sei, sei natürlich 
zu beklagen. Ob es möglich war, einen besseren Weg zu wählen, stehe 
allerdings dahin. Auf eine Reihe der zur Sprache gebrachten Punkte ant- 
wortet der Staatssekretär in eingehender vertraulicher Weise. 
Zur mexikanischen Angelegenheit schreibt die „Nordd. Allg. Ztg." 
unterm 12. März halbamtlich: Obwohl aus dem Bericht über die Verhand- 
lungen des Hauptausschusses des Reichstags bekannt ist, daß die Instruktion 
für unsern Gesandten in Mexiko als chiffrierte Weisung nach Washington 
gegangen ist, wird in der Presse wiederum von einem „Zimmermannbrief"“ 
gesprochen und die Unvorsichtigkeit des brieflichen Verfahrens erörtert. Wir 
möchten daher erneut ausdrücklich feststellen, daß die Instruktion überhaupt 
nicht auf brieflichem Wege abgegangen ist, und zwar weder von hier nach 
Washington, noch von Washington nach Mexiko. 
3. März. (Bayer. Abgeordnetenkammer.) Kriegsteuerungs- 
zulagen für mittlere und untere Staatsbeamte und Staatsarbeiter. 
Die vorliegenden Anträge und Petitionen erstreben vor allem die An- 
gleichung der Zulagen an die Gewährungen anderer Bundesstaaten. Nachdem 
Vertreter aller Parteien die Anträge begründet und warm befürwortet haben, 
erklärt Finanzminister v. Breunig: Die Beamten selbst in überwiegender 
Mehrheit besitzen das erforderliche Maß von Einsicht und Erkenntnis dafür, 
daß für sie geschehen ist, was eben geschehen kann. Sie wissen auch, daß 
ihre Lage mehr die Folge der durch den Krieg veranlaßten wirtschaftlichen 
Aenderungen ist, unter denen übrigens andere Volksschichten nicht nur in 
Bayern, sondern auch in Deutschland, bei unseren Gegnern und den Neu- 
tralen ebenso schwer zu leiden haben. Ich glaube leider, heute schon annehmen 
zu müssen, daß diese Verhältnisse nicht bloß eine vorübergehende Erschei- 
nung sein werden, sondern auch nach dem Kriege fortbestehen bleiben. Re- 
gierung und Volksvertretung werden daher den Blick auf die 
gesamte Lage zurichten haben. Es geht nicht an, Einzelwünschen zu 
weit nachzugeben und damit die Unzufriedenheit der Allgemeinheit hervor- 
zurufen, die im Wege der Besteuerung die Mittel hierfür aufbringt und 
die gegenwärtig nicht minder schlecht daran ist als die mittleren und unteren 
Staatsbeamten und larbeiter. Es ist meine Pflicht, das jenen vorzuhalten, 
die heute unzufrieden sind und weitgehende Forderungen erheben zu dürfen 
glauben. Es kann nicht geleugnet werden, daß trotz aller Maßnahmen durch 
Feftsetzung von Höchstpreisen die Lebenshaltungskosten zum Teil erheblich 
gestiegen sind. Die Staatsregierung hat von Anfang an nicht unterlassen, 
nach Kräften der Notlage der Beamten und Arbeiter abzuhelfen. Ihr 
schrittweises Borgehen kann ihr nicht zum Vorwurf gemacht werden; es 
lag im Wesen und im Zweck der Maßnahmen und ist anderwärts in der 
gleichen Weise erfolgt. Im allgemeinen sind die bayerischen Leistungen 
weit höher als anderwärts. Jede andere Darstellung ist unzutreffend. 
Zu fortlaufenden Beihilfen hat die Staatsregierung einen Gesamtbetrag 
von 4.1 Mill. M. aufgewendet. Statt einer wiederholten Beihilfe hat die 
Staatsregierung fortlaufende Beihilfen gewährt. Dabei wird es wohl sein 
Bewenden haben müssen. Gegen den Antrag des Finanzausschusses, durch 
eine im ersten Halbjahr 1917 zu gewährende einmalige Teuerungszulage 
die Verhältnisse der Beamten denen der Reichsbeamten anzugleichen, hat 
die Staatsregierung ernste Bedenken. Diese Maßnahme allein würde etwa 
10 Mill. M. beanspruchen. Der Vollzug eines solchen Beschlusses, wie ihn 
der Finan zausschuß gefaßt hat, würde in Widerspruch stehen mit unseren 
16°
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.