Volltext : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Erster Teil. (58a)

Dentshes  Neich.  (März  3.)  243

sich  dahin  zusammen,  daß  dem  Staatssekretär  kein  Vorwurf  zu  machen  sei,
und  daß  vielmehr  gebilligt  werden  müsse,  daß  er  tatkräftig  vorgegangen
sei.  Daß  die  Instruktion  in  Amerika  bekannt  geworden  sei,  sei  natürlich
zu  beklagen.  Ob  es  möglich  war,  einen  besseren  Weg  zu  wählen,  stehe
allerdings  dahin.  Auf  eine  Reihe  der  zur  Sprache  gebrachten  Punkte  antwortet
  der  Staatssekretär  in  eingehender  vertraulicher  Weise.

Zur  mexikanischen  Angelegenheit  schreibt  die  „Nordd.  Allg.  Ztg."
unterm  12.  März  halbamtlich:  Obwohl  aus  dem  Bericht  über  die  Verhandlungen
  des  Hauptausschusses  des  Reichstags  bekannt  ist,  daß  die  Instruktion
für  unsern  Gesandten  in  Mexiko  als  chiffrierte  Weisung  nach  Washington
gegangen  ist,  wird  in  der  Presse  wiederum  von  einem  „Zimmermannbrief"“
gesprochen  und  die  Unvorsichtigkeit  des  brieflichen  Verfahrens  erörtert.  Wir
möchten  daher  erneut  ausdrücklich  feststellen,  daß  die  Instruktion  überhaupt
nicht  auf  brieflichem  Wege  abgegangen  ist,  und  zwar  weder  von  hier  nach
Washington,  noch  von  Washington  nach  Mexiko.

3.  März.  (Bayer.  Abgeordnetenkammer.)  Kriegsteuerungszulagen
  für  mittlere  und  untere  Staatsbeamte  und  Staatsarbeiter.

Die  vorliegenden  Anträge  und  Petitionen  erstreben  vor  allem  die  Angleichung
  der  Zulagen  an  die  Gewährungen  anderer  Bundesstaaten.  Nachdem
Vertreter  aller  Parteien  die  Anträge  begründet  und  warm  befürwortet  haben,
erklärt  Finanzminister  v.  Breunig:  Die  Beamten  selbst  in  überwiegender
Mehrheit  besitzen  das  erforderliche  Maß  von  Einsicht  und  Erkenntnis  dafür,
daß  für  sie  geschehen  ist,  was  eben  geschehen  kann.  Sie  wissen  auch,  daß
ihre  Lage  mehr  die  Folge  der  durch  den  Krieg  veranlaßten  wirtschaftlichen
Aenderungen  ist,  unter  denen  übrigens  andere  Volksschichten  nicht  nur  in
Bayern,  sondern  auch  in  Deutschland,  bei  unseren  Gegnern  und  den  Neutralen
  ebenso  schwer  zu  leiden  haben.  Ich  glaube  leider,  heute  schon  annehmen
zu  müssen,  daß  diese  Verhältnisse  nicht  bloß  eine  vorübergehende  Erscheinung
  sein  werden,  sondern  auch  nach  dem  Kriege  fortbestehen  bleiben.  Regierung
  und  Volksvertretung  werden  daher  den  Blick  auf  die
gesamte  Lage  zurichten  haben.  Es  geht  nicht  an,  Einzelwünschen  zu
weit  nachzugeben  und  damit  die  Unzufriedenheit  der  Allgemeinheit  hervorzurufen,
  die  im  Wege  der  Besteuerung  die  Mittel  hierfür  aufbringt  und
die  gegenwärtig  nicht  minder  schlecht  daran  ist  als  die  mittleren  und  unteren
Staatsbeamten  und  larbeiter.  Es  ist  meine  Pflicht,  das  jenen  vorzuhalten,
die  heute  unzufrieden  sind  und  weitgehende  Forderungen  erheben  zu  dürfen
glauben.  Es  kann  nicht  geleugnet  werden,  daß  trotz  aller  Maßnahmen  durch
Feftsetzung  von  Höchstpreisen  die  Lebenshaltungskosten  zum  Teil  erheblich
gestiegen  sind.  Die  Staatsregierung  hat  von  Anfang  an  nicht  unterlassen,
nach  Kräften  der  Notlage  der  Beamten  und  Arbeiter  abzuhelfen.  Ihr
schrittweises  Borgehen  kann  ihr  nicht  zum  Vorwurf  gemacht  werden;  es
lag  im  Wesen  und  im  Zweck  der  Maßnahmen  und  ist  anderwärts  in  der
gleichen  Weise  erfolgt.  Im  allgemeinen  sind  die  bayerischen  Leistungen
weit  höher  als  anderwärts.  Jede  andere  Darstellung  ist  unzutreffend.
Zu  fortlaufenden  Beihilfen  hat  die  Staatsregierung  einen  Gesamtbetrag
von  4.1  Mill.  M.  aufgewendet.  Statt  einer  wiederholten  Beihilfe  hat  die
Staatsregierung  fortlaufende  Beihilfen  gewährt.  Dabei  wird  es  wohl  sein
Bewenden  haben  müssen.  Gegen  den  Antrag  des  Finanzausschusses,  durch
eine  im  ersten  Halbjahr  1917  zu  gewährende  einmalige  Teuerungszulage
die  Verhältnisse  der  Beamten  denen  der  Reichsbeamten  anzugleichen,  hat
die  Staatsregierung  ernste  Bedenken.  Diese  Maßnahme  allein  würde  etwa
10  Mill.  M.  beanspruchen.  Der  Vollzug  eines  solchen  Beschlusses,  wie  ihn
der  Finan  zausschuß  gefaßt  hat,  würde  in  Widerspruch  stehen  mit  unseren

16°