Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Erster Teil. (58a)

Veutsches Reich. (März 13.) 287 
leute in den neutralen Ländern erträglicher erscheinen lassen dürfte. Die 
strengste Beachtung der von Deutschland aufgestellten Regeln für den deutschen 
U-Bootkrieg bedeutet den sichersten Schutz für neutrales Gut und Menschen- 
leben, bedeutet die Erhaltung neutraler Schiffe als Kulturwerte für die Zeit 
nach dem Kriege, woran Deutschland und die neutralen Länder das stärkste 
Interesse haben. Die Darstellung kennzeichnet weiter die herkömmliche Politik 
Englands, das sich auf Kosten der neutralen Länder der erweiterten See- 
sperre und ihren wirtschaftlichen Folgen entziehen und seine Schiffe auf 
Kosten der neutralen Handelsflotten schützen und schonen will. Das Mani- 
fest fragt: Will und kann die neutrale Reederei und Schiffahrt diesen Tribut 
an England entrichten? Von der Bejahung oder Verneinung dieser Frage 
hängt es ab, welche Folgen der verschärfte U-Bootkrieg für die neutralen 
Seeleute und Reedereien zeitigen wird. Möge jedes Land das Für und 
Wider der deutschen Darstellung prüfen, mögen die Seeleute der neutralen. 
Staaten aus den angeführten Tatsachen heraus in Wahrung ihrer eignen 
Interessen die als erforderlich erachteten Schlußfolgerungen ziehen. 
13. März. (Hessen.) Fünfundzwanzigjähriges Regierungs- 
jubiläum des Großberzogs Ernst Ludwig. 
Mit Rücksicht auf den Ernst der Zeit wird im Sinne des Landesfürsten 
von einer größeren Feier Abstand genommen. Am 14. überbringt eine Ab- 
ordnung beider Häuser des Landtags dem Großherzoge die Glückwünsche 
des Hessenlandes und überreicht gleichzeitig ein in allen Teilen des Landes 
gesammeltes Kapital zur Gründung eines Erholungsheims für Teilnehmer 
des Krieges. Beide Kammern bewilligten für diese Ernst Ludwigs-Jubiläums- 
stiftung einen Staatsbeitrag von 200000 M. Die Sammlung für die Jubi- 
läumsstiftung hat insgesamt 2387949 M. ergeben. 
Im „Armee-Verordnungsblatt“" wird folgender Dankerlaß des Groß- 
herzogs veröffentlicht: An Meine Hessen in Heer und Flotte! Durch Gottes 
Gnade ist es Mir heute vergönnt, die fünfundzwanzigste Wiederkehr Meines 
Regierungsantritts zu begehen. Dieser Gedenktag fällt in eine ernste Zeit, 
die von jedem an seiner Stelle volle Hingabe an die heilige Sache des Vater- 
landes fordert. Ihr, an die des Kaisers Ruf zu den Fahnen ergangen ist, 
habt Euch der schweren Aufgabe des Krieges gewachsen gezeigt. Mit Dank 
und Anerkennung gedenke Ich daher heute Meiner unter den Waffen stehen- 
den Landeskinder, die vor dem Feind und in der Heimat unsere Ehre und 
unser Dasein schützen. Dankbarkeit erfüllt Mich zugleich für die Tapferen, 
die ihr Leben für das Vaterland gelassen haben. Das Los ihrer Hinter- 
bliebenen sowie der durch Verwundung und Krankheit Geschädigten zu 
lindern, betrachte Ich, gestützt auf die opferwillige Mitarbeit Meines Volkes, 
als Meine vornehmste Pflicht. Als erneutes äußeres Zeichen Meiner An- 
erkennung für die ruhmvollen Kriegstaten Meiner Hessen habe Ich heute 
das „Kriegerehrenzeichen in Eisen“ gestiftet. Ich will es hessischen 
Staatsangehörigen, die sich bei andauernder Betätigung in vorderster Kampf= 
linie durch Tapferkeit ausgezeichnet und ihr Blut vergossen haben, auf Vor- 
schlag ihrer Vorgesetzten und auf Grund besonders ergehender Bestimmungen 
verleihen. Mit Meinem Volk weiß Ich Mich eins in der festen Zuversicht, 
daß die Söhne des Hessenlandes, wie sie des alten Ehrennamens der „blinden 
Hessen“ bisher sich würdig gezeigt haben, so auch fernerhin in Pflichttreue 
und Tapferkeit dazu beitragen werden, den deutschen Waffen den Sieg, 
unserem geliebten deutschen Vaterland einen ehrenvollen Frieden zu erringen. 
Kaiser Wilhelm hat unterm 5. März an den Großberzog von Hessen 
folgendes Glückwunschschreiben gerichtet: Durchlauchtigster Fürst, freund- 
lich geliebter Vetter und Bruder! Ew. Kgl. Hoheit begehen am 13. März d. J.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.