Veutsches Reich. (Mai 4.—8.) 493
deshalb um so eher folgen, weil auf anderen Gebieten eine große Reihe
finanzieller Leistungen im vorigen Jahre erfolgt sind, die direkt oder in-
direkt den Mannschaften und Unteroffizieren zugute kommen. Zunächst weise
ich darauf hin, daß während des Krieges die Löhnung schon einmal er-
höht worden ist. Sie ist gegenüber dem Satze von 1912 von 13,50 auf
15.90 M. bei den Mobilen erhöht worden, bei den Immobilen für die
Berittenen von 7,50 auf 11,40, für die Unberittenen von 7,50 auf 9,90
erhöht worden. Diese Erhöhung kann pro Monat auf etwa 15 Mill. ge-
schätzt werden. Ich verweise ferner auf die erhöhten Leistungen für die
Familien der Unteroffiziere, auf die Fortgewährung der Gebührnisse bei
Urlaub, auf die Fortgewährung der Verpflegung während der Urlaubszeit,
auf die Eisenbahnfreikarten. Diese Leistungen betragen, abgesehen von denen
für die Familien der Unteroffiziere, etwa 9 Mill. pro Monat. Ferner wird
auf Grund neuerer Bestimmung bei Aufnahme in ein Lazarett statt der
früheren Krankenlöhnung die allgemeine Kriegsbesoldung weiter gezahlt.
Auch in bezug auf die Bier-, Zigarren- usw. Beschaffung hat die Militär-
verwaltung in weitestgehender Weise durch Naturalien geholfen. Wir können
der Militärverwaltung nur beipflichten, daß wir den Truppen besser durch
direkte Lieferung von Naturalien helfen können, als wenn wir dies durch
Geld tun, was doch nur wieder in den besetzten Gebieten ausgegeben werden.
muß. Nicht zuletzt möchte ich erinnern an die während des Krieges vor-
genommenen Erhöhungen der Familienunterstützungen. Im Einverständ-
nis mit der Heeresverwaltung haben wir die Unterstützung von 9 auf
20 M. erhöht, zunächst für den Winter, sie wird aber beibehalten. Die
Mehrleistung pro Monat, die das Reich zu tragen hat, ist nicht gering,
sie beträgt etwa 86 Mill. Mark. Alles zusammen beziffern sich die Mehr-
leistungen an die Mannschaften, an die Unteroffiziere bezw. ihre Familien
auf 200 Mill. Mark im Monat, 2½ Milliarden im Jahre. Man kann also
der Finanzverwaltung nicht vorwerfen, daß sie auf diesem Gebiete knauserig
gewesen ist. Ein Beschluß des Hauses über die Mannschaftslohnerhöhung
liegt bisher nicht vor. Sollten sie einen solchen Beschluß fassen, so können
Sie überzeugt sein, daß der Kriegsminister — ich will den Ausdruck wohl-
wollend nicht gebrauchen — pflichtgemäß und nach bestem Willen zu helfen
bereit sein wird. (Beif.)
Generalmajor v. Langermann: Es ist wiederholt die Frage der
anderweitigen Pensionierung der verabschiedeten und im Kriege wieder ein-
gestellten Offiziere angeschnitten worden. Nach dem augenblicklichen Stande
des Gesetzes ruht die Pension bei der Wiederverwendung. Das ist natürlich
eine Härte während eines so langen und schweren Krieges, und ich hoffe
zuversichtlich, daß die in Aussicht gestellte Novelle zum Offizierspensions.
gesetz diese Härte beseitigen wird. Auch das Mannschaftsversorgungsgesetz
und das Militärhinterbliebenengesetz wird manche Aenderungen zugunsten
der Kriegsteilnehmer und ihrer Hinterbliebenen erfahren.
Bayer. General der Inf. v. Köppel: Der Neubau einer Gewehrfabrik
ist ein unabweisbares Kriegsbedürfnis. Amberg ist vollständig darüber auf-
geklärt, auch über die Lösung der Arbeiterfrage. Als Entschädigung hat
Amberg in der jüngsten Zeit ein Feldartillerieregiment, ein Artilleriedepot
und ein Proviantdepot erhalten.
Abg. Mertin--Oels (Dtsch. Fr.): Wir müssen den Arm, der uns draußen
schüpt, stützen und stählen; und das geschieht erstens, zweitens und drittens
durch Munition. Und da ist es eine Schande und eine Schmach, das muß
ohne Scheu vor dem Auslande und vor dem Feinde gesagt werden, wenn
gestreikt wird. Nicht jeder Tag, jede Stunde des Versagens der Muni-
tionsbeschaffung ist Arbeit für den Feind. Man hat gesagt, der Aufruf