tseh und LL
für das
Königreich Bayern.
Nr. 28.
München, den 23. April 1918.
Inhal t:
Bekauntmachung vom 20. April 1918 wegen der Gewährung von Kricgsteuerungsbezügen an die zum Kriegsdienst
eingerückten Staatsbeamten. — Bekanntmachung vom 20. April 1918 über die Anderung der Amtsbezeichunng
des K. Stenographischen Instituts. — Bekanntmachung vom 20. April 1918, betreffend Anderung
der Militär-Transport-Ordnung. — Auszug aus der Adels-Matrikel des Königreichs.
Nr. 12739.
Bekanntmachung wegen der Gewährung von Kriegsteuerungsbezügen an die zum Kriegsdienst
eingerückten Staatsbeamten.
LSämtliche Staatsministerien.
Unter Bezugnahme auf Ziff. 4, 17 und 19 der Ministerialbekanntmachung vom
23. März 1918 (GVl. S. 197 ff.) wird unter Aufhebung der Ministerialbekanntmachung
vom 5. Dezember 1917 (GVl. S. 592) mit Wirkung vom 1. AMpril 1918 für die
Staatsbeamten, die zum Kriegsdienst eingerückt oder im Sanitätsdienste tätig sind, folgendes
bestimmt.
A. Fortlaufende Kriegsteuerungsbezüge.
1.
ie verheirateten Beamten, die nach der Ministerialbekanntmachung vom 18. Juni 1915
(GVBl. S. 65) während des Kriegsdienstes ihr Zivildiensteinkommen neben den militärischen
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