588 Beuisches Reich (Mai 15.—16.)
sich herauszubilden drohen, zu verschärfen und zu vertiefen, sondern ihre
Aufgabe ist, diese Reibungen zu vermeiden und auszugleichen, ihnen vorzubeugen,
soweit es geht. (Sehr richtig! r.) Was diese Debatte angeht, jo
scheint ein Zweifel zu bestehen, ob die Reichsleitung von den Anträgen der
drei Parteien in bezug auf die Kommandogewalt vorher benachrichtigt war
oder nicht. Sie war davon nicht benachrichtigt, hatte also zu einem vorbeugenden
Eingreifen keine Gelegenheit. Ich möchte im übrigen glauben,
daß auch der bisherige Erfolg — ich möchte sagen, bis zu den letzten
Stunden der diesmaligen Tagung — das Verhalten, das die Reichsleitung
eingenommen hat, doch gerechtfertigt hat. Es war mir eine große Freude,
heute vormittag im Laufe der Sitzung doch gerade von den Vertretern
derjenigen Parteien, die den bertreffenden Antrag unterzeichnet haben, zu
hören, daß niemand daran denkt, das Treuverhältnis zwischen Kaiser und
Armee, zwischen Kaiser und Offizierkorps irgendwie antasten zu wollen.
Ich habe weiter von verschiedenen der Herren Redner, bestimmt von den
Herren Abgg. Gröber und Schiffer, gehört, daß die Beschlüsse, wie sie in
der Kommission gefaßt worden sind, keineswegs der Weisheit letzten Schluß
darstellen. Ich habe den Eindruck gewonnen, daß die Herren selbst mit sich
noch erwägen und überlegen, was in diesen Dingen tunlich ist, und was
nicht getan werden kann. Ich glaube also, namentlich wenn ich mir nochmals
vor Augen halte, daß die Erörterung heute vormittag das wertvolle
Ergebnis gehabt hat, daß nach den Erklärungen aus dem Hause niemand
die Stellung des Kaisers als des Obersten Kriegsherrn antasten will in
ihren wesentlichen Punkten — ich glaube, angesichts dieses wesentlichen Ergebnisses
ist die Haltung, die der Herr Reichskanzler und ich in seiner Vertretung
eingenommen habe, sachlich und praktisch durchaus gerechtfertigt.
(Zustimmung in der Mitte, bei den Natl. und l.)
Abg. Gröber (Ztr.): Fest steht, daß die Einladung zum Verfassungsausschuß
dem Reichskanzler zugestellt worden ist und die Benachrichtigun
der beteiligten Ressorts erfolgt ist; es wäre ja wohl möglich gewesen, daß
die Vertreter dieser Ressorts erschienen und ihre Aeußerungen machten;
daran halte ich fest. Das Wort „Treuherzigkeit“ hat man mir im Munde
herumgedreht, um es zu verspotten. Wir haben doch drei Kriegsjahre lang
zusammen mit der Regierung alles bewilligt, was für das Vaterland gut ist.
Damit schließt die Aussprache. Der Antrag Albrecht wird gegen die
Stimmen der soz. Parteien, der Polen und Els. abgelehnt.
Die übrigen Kapitel des Reichshaushaltsplanes werden zumeist ohne
Aussprache erledigt.
Zum Etatsgesetz gibt Abg. Dr. Gradnauer (Soz.) folgende Erklärung
ab: Der ordentliche Reichsetat für 1917 trägt in noch höherem
Grade als der für das Jahr 1916 das Gepräge der ungerechten und einseitigen
Belastung der wirtschaftlich schwachen Volkskreise. Von den 1250 Mill.
Mark neuer Steuereinnahmen, die er vorsieht, entfallen mehr als zwei Drittel
auf die Besteuerung des Verkehrs und der Kohle. Dadurch erfährt der Lebensbedarf
der breiten Schichten unseres Volkes, die ohnehin unter der Kriegsteuerung
aufs schwerste leiden, eine weitere schwere Belastung. Die Kriegssteuern
von 1916 und 1917 bürden den Minderbemittelten und Besitzlosen
eine alljährlich wiederkehrende Abgabenlast von 1⅛/ Milliarden M. auf und
schonen den Besitz gegen jede dauernde Verpflichtung gegenüber dem Reich.
Diese Steuergesetzgebung nimmt keinerlei Rüchschr auf die Leistungsfähigkeit
der verschiedenen Schichten unseres Volkes und auf die großen
Opfer und Entbehrungen, die die Notleidenden zu ertragen haben. Sie
stimmen nicht überein mit der oft verkündeten Opferbereitschaft der Besitzenden,
sie dient weder der notwendigen sozialen Pflege der Volkskräfte