Denisqhes Reich. (Juli 11.) 685
Abg. Graf v. Westarp (Kons.): Wir wünschen, daß die Kreditvorlage
auch wegen des Eindrucks auf das Ausland möglichst glatt erledigt wird.
Abg. v. Payer (Fortschr. Vp.): Wegen des Eindrucks auf das Ausland
wäre es besser gewesen, wenn Graf Westarp nicht gesprochen hätte.
Die Absetzung des ersten Punktes ist selbstverständlich; daß damit die
Kreditvorlage zusammengehört, haben wir im Seniorenkonvent als gegeben
betrachtet. Wenn es aus finanziellen Gründen eilig wäre, wäre es etwas
anderes; aber wir sind jetzt finanziell vorerst gesichert.
Abg. Mertin (Dtisch. Fr.): Ich kann nicht anerkennen, daß wir erst
die Reichspolitik prüfen müssen, ehe wir die Kreditvorlage vornehmen.
Das ganze Volk schaut darauf, daß die Kreditvorlage bewilligt wird.
Die Absetzung des ersten Gegenstandes wird ohne besondere Abstimmung
beschlossen. Die Absetzung der Kreditvorlage wird gegen die Stimmen
der Kons., einiger Natl. und der U. Soz. genehmigt. Dagegen werden die
vom Abg. Spahn vorgeschlagenen Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt.
In der ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Fürsorge
für Kriegsgefangene (s. S. 670) erklärt Abg. Davidsohn (Soz.): Wir
sind mit der Tendenz dieser Vorlage einverstanden, nur in Einzelheiten
scheinen Aenderungen wünschenswert, z. B. ist nicht deutlich, ob auch die
klimatische Gesundheitsschädigung eines. Kriegsgefangenen unter das Gesetz
fällt. Ferner ist nicht klar, wie weit die deutsche Fürsorge entzogen werden
kann, wenn der feindliche Staat die Fürsorge übernimmt. Gegen die „angemessene“
Fürsorge für feindl. Kriegsgefangene habe ich Mißtrauen; der
Umfang der Fürsorge muß im Gesetz begrenzt werden.
Nachdem noch die Abgg. Weinhausen (Fortschr. Vp.), v. Boehn (Kons.),
Dr. Cohn-Nordhausen (U. Soz.) und Seyda (Pole) den Grundgedanken
der Vorlage zustimmend begrüßt haben, wird sie einem Ausschuß von 21
Mitgliedern überwiesen.
Darauf wendet sich das Haus zur ersten Lesung der Vorlage betr. die
Wiederherstellung der deutschen Handelsflotte. Die Vorlage
nimmt für diesen Zweck die Gewährung von Beihilfen an die Eigentümer
deutscher Kauffahrteischiffe in Aussicht 1. für die Ersatzbeschaffung von
Schiff und Inventar, wenn das Schiff durch den Krieg verloren gegangen
oder erheblich beschädigt worden ist, 2. zur Deckungber Aufwendungen für
Instandhaltung, für Hafengelder, Heuer usw., wenn das Schiff durch den
Krieg festgehalten oder an der Fortsetzung der Reise gehindert worden ist.
Ein besonderer Ausschuß von 7 Mitgliedern, die der Bundesrat auf Vorschlag
des Reichskanzlers ernennt, soll über die Gewährung der Beihilfen befinden.
Staatssekretär des Innern Dr. Helfferich: Unsere Handelsflotte ist
ein wesentlicher Teil unseres wirtschaftlichen Rüstzeuges. Ihre glänzende
Entwicklung in den letzten Jahrzehnten vor dem Kriege ist Ihnen bekannt.
Noch 1896 betrug der Raumgehalt unserer Handelsflotte 2 Mill. Tonnen.
Dieser war vor dem Krieg auf 5 Mill. Tonnen gestiegen. Während unsere
Handelsflotte vor wenigen Jahrzehnten nicht nur hinter England, sondern
auch hinter Frankreich und Norwegen stand, hat sie vor dem Kriege die
erste Stelle in der Welt nach der engl. eingenommen. Nicht nur ihr
Material wär im Laufe der Zeit sehr verbessert worden, auch in bezug auf
den Wert stand sie an erster Stelle. Sie wissen, welches Ansehen unsere
Handelsflotte auch im feindlichen Auslande genoß Unsere großen Schifffahrtsgesellschaften
waren vor dem Kriege und auch im Kriege Gegenstand
der Bewunderung und des Neides für die ganze Welt. Im Kriege haben
unsere Reeder ganz besonders schwer gelitten. Von den 5 Mill. Tonnen,
die vor Ausbruch des Krieges vorhanden waren, sind 2 Mill. Tonnen und
mehr entweder direkt in die Hände unserer Feinde gefallen oder entwertet.