Volltext : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Erster Teil. (58a)

934  Deutsches  Neich.  (Oktober  23.—27.)

den  Wert  der  monarchischen  Institution,  der  geschichtlich  gewachienen
konstitutionellen  Monarchie,  wie  wir  sie  in  Deutschland  besitzen,  neuerdings
ins  Bewußtsein  zu  rufen.  Keine  Regierung  bei  uns  ist  mit  den  unbeschränkten
  Befugnissen  ausgerüstet,  wie  sie  der  Präsident  der  amerikanischen.
Republik  besitzt.  Und  wie  steht  es  in  England,  dem  ältesten  vorbildlichen
Land  des  Parlamentarismus?  Welche  von  den  zwei  größten  Parteien  ven
ehedem  trägt  zurzeit  die  Berantwortung  für  die  Politik  der  Regierung?
Alle  die  hochgepriesenen  Traditionen  der  Vergangenheit  sind  über  den
Haufen  gestoßen.  Daß  darum  bei  uns  alles  vortrefflich  und  nichts  der
Verbesserung  bedürftig  wäre,  soll  damit  keineswegs  behauptet  werden.
Wiederholt  und  an  verschiedenen  Stellen  ist  der.  Ruf  nach  einer  Neuorientierung
  laut  geworden  und  auch  da  und  dort  als  berechtigt  anerkannt
  worden.  Ein  Mitglied  Ihres  Ausschusses  hat  auch  daran  erinnert.
daß  vor  100  Jahren,  nach  den  Befreiungskriegen,  eine  ähnliche  Bewegung
durch  das  Land  gegangen  sei,  daß  auch  damals  für  das  Volk,  das  sein
Alles  für  die  Vertreibung  des  korsischen  Eroberers  eingesetzt  hatte,  eine
größere  Beteiligung  am  politischen  Leben,  eine  Mitwirkung  bei  der  Ausestaltung
  seines  Geschickes  gefordert  worden  sei,  und  daß  die  Nichtbeachtung
soscher  Wünsche  später  zu  bedenklichen  Erscheinungen  geführt  habe.  Der
Hinweis  war  sicherlich  zutreffend.  Ein  Nachklang  der  damaligen  Strömungen
und  Stimmungen  tönt  uns  vernehmlich  aus  den  unsterblichen  Liedern  Ludwig
Uhlands  entgegen;  aber  seit  dem  Worte  des  schwäbischen  Dichters:  „Untröstlich
  ist's  noch  allerwärts“  ist  doch  sehr  vieles  anders  geworden.  Die
Bevölkerungen  sind  zu  geordneter  Teilnahme  am  politischen  Leben,  in  Gesetzgebung
  und  Finanzgebarung  herangezogen,  speziell  auf  dem  Gekbiere
sozialpolitischer  Fürsorge  ist  Deutschland  allen  Staaten  der  Welt  vorangegangen.
  Die  bayerische  Staatsregierung  —  ich  habe  dies  in  Ihrem  Ausschusse
  im  Namen  des  Gesamtministeriums  erklärt  —  hat  es  sich  und  wird
es  sich  stets  angelegen  sein  lassen,  und  sie  betrachtet  es  als  eine  ihrer  wichtigsten
  Aufgaben,  Gesetzgebung  und  Verwaltung  den  berechtigten  Ansprüchen
der  Zeit  anzupassen,  wenn  sie  es  auch  anderseits  ablehnen  muß,  an  die
geschichtlich  gewordenen  bewährten  Grundlagen  des  Staatswesens  zu  rührer.
Es  ist  im  Ausschusse  der  Vorwurf  erhoben  worden,  daß  die  Regierung  es
unterlassen  habe,  die  Initiative  zu  ergreifen  und  ohne  dazu  eine  Anregung
aus  dem  Landtage  abzuwarten,  zu  einer  Revision  unserer  auch  bald  100
Jahre  zurückgehenden  Verfassung  zu  schreiten.  Ich  glaube  nicht,  daß  sich
ein  solches  Vorgehen  im  gegenwärtigen  Augenblick  empfohlen  haben  würde,
ein  zwingender  Anlaß  dazu  lag  sicherlich  nicht  vor.  Die  Praxis  hat  schon
immer  zu  einer  den  Zeitbedürfnissen  entsprechenden  Auslegung  der  einzelnen
Bestimmungen  angeleitet.  Die  Auszabe  dies  auch  dem  Wortlaute  nach  in
allen  Punkten  deutlich  zum  Ausdruck  zu  bringen,  kann  füglich  einer  späteren
Zeit  vorbehalten  bleiben.  In  den  Verhandlungen  des  Ausschusses  sind  im
Grunde  auch  nur  zwei  Punkte  als  besonders  wichtig  hervorgehoben  worden,
die  Zusammensetzung  der  Reichsratskammer  und  das  Wahlgesetz  von  1906.
Was  den  ersten  Punkt  betrifft,  so  ist  das  Erforderliche  bekanntlich  von  der
Regierung  in  die  Wege  geleitet,  ein  Gesetzentwurf  Über  Veränderungen  in
der  Zusammensetzung  der  ersten  Kammer  ist  in  Vorbereitung  und  wird  dem
Landtage  in  Bälde  zugehen.  Ich  hoffe  zuversichtlich,  daß  es  gelingen  wird,
hier  zu  einer  befriedigenden  Lösung  zu  gelangen.  Die  Beanstandung  des
zurzeit  in  Kraft  aesichennen  un  ür  die  Kammer  der  Abgeordneten
bezieht  sich  vermutlich  nicht  auf  die  Bestimmungen  über  die  Wahlberechtigung,
  denn  was  die  Freisinnigkeit  dieser  Bestimmung  betrifft,  sd  steht
Bayern  bekanntlich  an  der  Spitze  aller  deutschen  Bundesstaaten.  Bemängelt
wird  dagegen  die  Wahlkreiseinteilung.  Nun,  m.  H.,  die  gesetzliche  Fest-