934 Deutsches Neich. (Oktober 23.—27.)
den Wert der monarchischen Institution, der geschichtlich gewachienen
konstitutionellen Monarchie, wie wir sie in Deutschland besitzen, neuerdings
ins Bewußtsein zu rufen. Keine Regierung bei uns ist mit den unbeschränkten
Befugnissen ausgerüstet, wie sie der Präsident der amerikanischen.
Republik besitzt. Und wie steht es in England, dem ältesten vorbildlichen
Land des Parlamentarismus? Welche von den zwei größten Parteien ven
ehedem trägt zurzeit die Berantwortung für die Politik der Regierung?
Alle die hochgepriesenen Traditionen der Vergangenheit sind über den
Haufen gestoßen. Daß darum bei uns alles vortrefflich und nichts der
Verbesserung bedürftig wäre, soll damit keineswegs behauptet werden.
Wiederholt und an verschiedenen Stellen ist der. Ruf nach einer Neuorientierung
laut geworden und auch da und dort als berechtigt anerkannt
worden. Ein Mitglied Ihres Ausschusses hat auch daran erinnert.
daß vor 100 Jahren, nach den Befreiungskriegen, eine ähnliche Bewegung
durch das Land gegangen sei, daß auch damals für das Volk, das sein
Alles für die Vertreibung des korsischen Eroberers eingesetzt hatte, eine
größere Beteiligung am politischen Leben, eine Mitwirkung bei der Ausestaltung
seines Geschickes gefordert worden sei, und daß die Nichtbeachtung
soscher Wünsche später zu bedenklichen Erscheinungen geführt habe. Der
Hinweis war sicherlich zutreffend. Ein Nachklang der damaligen Strömungen
und Stimmungen tönt uns vernehmlich aus den unsterblichen Liedern Ludwig
Uhlands entgegen; aber seit dem Worte des schwäbischen Dichters: „Untröstlich
ist's noch allerwärts“ ist doch sehr vieles anders geworden. Die
Bevölkerungen sind zu geordneter Teilnahme am politischen Leben, in Gesetzgebung
und Finanzgebarung herangezogen, speziell auf dem Gekbiere
sozialpolitischer Fürsorge ist Deutschland allen Staaten der Welt vorangegangen.
Die bayerische Staatsregierung — ich habe dies in Ihrem Ausschusse
im Namen des Gesamtministeriums erklärt — hat es sich und wird
es sich stets angelegen sein lassen, und sie betrachtet es als eine ihrer wichtigsten
Aufgaben, Gesetzgebung und Verwaltung den berechtigten Ansprüchen
der Zeit anzupassen, wenn sie es auch anderseits ablehnen muß, an die
geschichtlich gewordenen bewährten Grundlagen des Staatswesens zu rührer.
Es ist im Ausschusse der Vorwurf erhoben worden, daß die Regierung es
unterlassen habe, die Initiative zu ergreifen und ohne dazu eine Anregung
aus dem Landtage abzuwarten, zu einer Revision unserer auch bald 100
Jahre zurückgehenden Verfassung zu schreiten. Ich glaube nicht, daß sich
ein solches Vorgehen im gegenwärtigen Augenblick empfohlen haben würde,
ein zwingender Anlaß dazu lag sicherlich nicht vor. Die Praxis hat schon
immer zu einer den Zeitbedürfnissen entsprechenden Auslegung der einzelnen
Bestimmungen angeleitet. Die Auszabe dies auch dem Wortlaute nach in
allen Punkten deutlich zum Ausdruck zu bringen, kann füglich einer späteren
Zeit vorbehalten bleiben. In den Verhandlungen des Ausschusses sind im
Grunde auch nur zwei Punkte als besonders wichtig hervorgehoben worden,
die Zusammensetzung der Reichsratskammer und das Wahlgesetz von 1906.
Was den ersten Punkt betrifft, so ist das Erforderliche bekanntlich von der
Regierung in die Wege geleitet, ein Gesetzentwurf Über Veränderungen in
der Zusammensetzung der ersten Kammer ist in Vorbereitung und wird dem
Landtage in Bälde zugehen. Ich hoffe zuversichtlich, daß es gelingen wird,
hier zu einer befriedigenden Lösung zu gelangen. Die Beanstandung des
zurzeit in Kraft aesichennen un ür die Kammer der Abgeordneten
bezieht sich vermutlich nicht auf die Bestimmungen über die Wahlberechtigung,
denn was die Freisinnigkeit dieser Bestimmung betrifft, sd steht
Bayern bekanntlich an der Spitze aller deutschen Bundesstaaten. Bemängelt
wird dagegen die Wahlkreiseinteilung. Nun, m. H., die gesetzliche Fest-