Full text : Geschichte der deutschen Höfe seit der Reformation. Band 36. Sechste Abtheilung: Die kleinen deutschen Höfe. Zweiter Theil. (36_6_2)

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dem  Rheinfelpzug  gegen  die  Franzosen,  welchen  der
Frieden  von  Ryswick  beendigte,  sich  auf  Hohenwarsleben
  bei  Magveburg  zurückgezogen,  hier  ein  Wohnhaus
  erbaut  hatte  und  daselbst  1708  gestorben  war.
Seinen  Söhnen  von  einer  bürgerlichen  Gemahlin,  Fräulein
  Marie  Christine  Curtz  aus  Magdeburg,
wollten  die  Oheime  die  Succession  mit  Gewalt  verwehren:
  sie  ließen  durch  die  Bauern  von  Hohenwarsleben
das  Haus  der  Wittwe  mit  Brettern  vernageln.  Das.
Gesetz,  auf  das  sie  sich  bezogen,  war  das  kurfürstlich
brandenburgische  Evict  vom  30.  November  1697,  erlassen
  von  Friedrich,  nachherigen  ersten  König  von
Preusßen,  welches  besagte,  „daß  die  Söhne  der  Adeligen,
  die  sich  mit  Bauern  und  Leuten  gar  geringen
Standes  verheiratheten,  nicht  lehnsfühig  sein  sollten.“
Es  kam  zur  Beschwerde  bei  der  Regierung  in  Magdeburg
  und  diese  überließ  die  Erklärung  der  Worte  „gar
geringen  Standes“  dem  König.  Dieser  gab  sie  sehr
vernünftiger  Weise  dahin,  „daß  darunter  Leute  zu  verstehen
  seien,  die  noch  unter  dem  Bauer  stünden,  daß
demnach  die  Kinder  des  Nirtmeisters  und  der  Marie
Christine  Curt  allerdings  Lehnserben  sein  müßten.“
Eines  dieser  Kinder  war  der  hannoverische  Generallieu-=tenant
  Alerander  von  der  Schulenburg,  der
1713  vom  Kaiser  das  Reichefreiherrndiplom  empfing
und  mit  einer  reichen  Erbin,  Tochter  des  hannoverischen
Generalmajors  von  Mellvill,  vermählt  war,  die,
da  ihr  Bruder  ohne  Erben  starb,  ein  großes  Vermsgen
  in  die  Familie  Schulenburg  brachte.  Der
Enkel  dieses  Baron  Alrrauder  Schulenburg,