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dem Rheinfelpzug gegen die Franzosen, welchen der
Frieden von Ryswick beendigte, sich auf Hohenwarsleben
bei Magveburg zurückgezogen, hier ein Wohnhaus
erbaut hatte und daselbst 1708 gestorben war.
Seinen Söhnen von einer bürgerlichen Gemahlin, Fräulein
Marie Christine Curtz aus Magdeburg,
wollten die Oheime die Succession mit Gewalt verwehren:
sie ließen durch die Bauern von Hohenwarsleben
das Haus der Wittwe mit Brettern vernageln. Das.
Gesetz, auf das sie sich bezogen, war das kurfürstlich
brandenburgische Evict vom 30. November 1697, erlassen
von Friedrich, nachherigen ersten König von
Preusßen, welches besagte, „daß die Söhne der Adeligen,
die sich mit Bauern und Leuten gar geringen
Standes verheiratheten, nicht lehnsfühig sein sollten.“
Es kam zur Beschwerde bei der Regierung in Magdeburg
und diese überließ die Erklärung der Worte „gar
geringen Standes“ dem König. Dieser gab sie sehr
vernünftiger Weise dahin, „daß darunter Leute zu verstehen
seien, die noch unter dem Bauer stünden, daß
demnach die Kinder des Nirtmeisters und der Marie
Christine Curt allerdings Lehnserben sein müßten.“
Eines dieser Kinder war der hannoverische Generallieu-=tenant
Alerander von der Schulenburg, der
1713 vom Kaiser das Reichefreiherrndiplom empfing
und mit einer reichen Erbin, Tochter des hannoverischen
Generalmajors von Mellvill, vermählt war, die,
da ihr Bruder ohne Erben starb, ein großes Vermsgen
in die Familie Schulenburg brachte. Der
Enkel dieses Baron Alrrauder Schulenburg,