n Rclegsamt. Kmiliche Mittellungen und Hadurichten
NHummer 22
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* Holehnung städtischer weiblicher
Rrbeitskräfte durch die Landwirte.
Kriegsministerium. Krlegsomt.
Kriegs-Erlatz- und firbeiis-Departement.
Nr. 74/6. 17. H28 c. vom 16. 6. 1917.
(fuzzug.)
Es ist vorgekommen, daß in Gegenden, in denen zur Zeit
AEcheitsbedarf für die Landwirtschaft besteht, angebotene
städtische weibliche Arbeitskräfte abgelehnt worden sind. Der
Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten hat gebeten,
ihn von solchen Fällen zu unterrichten, um alsdann
durch die landwirtschaftlichen Körperschaften das Nötige
veranlassen und für eine Regelung Sorge tragen zu können.
Die Kriegsamtstellen sind demgemäß ersucht worden, dem
Kriegs-Ersatz= und Arbeits-Departement über derartige
Vorkommnisse mit genauen Angaben zur Weiterleitung an
das Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten
Anwerbung von fubeitern für das
besetzte Geblet.
Kriegsminlsterium. Mrlegsamt.
Kriege-Erfag- und furbelis-Departement.
Nr. 432/6. 17. M2 S. 1. vom 15. 6. 1917.
In neuerer Zeit häufen sich die Klagen darüber, daß
bon Agenten gewisser Baufirmen der Versuch gemacht wird,
Arbeiter für Bauarbeiten im besetzten Gebiet anzuwerben.
Die Agenten beschränken sich hierbei nicht etwa nur auf solche
Leute, die zur Zeit arbeitslos sind, sondern treten auch an
Arbeiter heran, die bereits in einem Avbeitsverhältnis stehen
und veranlassen diese, durch Anerbieten hoher Löhne das
Erbeitsverhältnis zu lösen. Angeblich werden die Arbeiter
vielfach auch ohne Abkehrschein angenommen. Einem solchen
Treben muß mit aller Entschiedenheit entgegengetreten
werden.
Insoweit die Agenten nicht nur von einer einzigen.
Firma zur Anwerbung von Arbeitern bestellt sind, sondern
gleichzeitig für mehrere tätig werden, wird es sich in der
Regel um eine gewerbsmä
» HEStesllenvckmiitlungband-ein«
und es wird zu pxüfen sein, ob die Voraussetzungen, die das
Stellenvermittlerhesetz vom 2. 6. 1910 fiir den Geschäftsbetrieb
der gewerbsmäßigen Stellenvermittler aufstellt, erfällt
jind. Ist dies nicht der Fall, so ist Anzeige bei den
Polizeibehömen zu erstatten. Im übrigen wird wiederholt
allf die Erlasse vom 10. 1. 1917, Nr. 753, 12. 16 A28 1
(vol. „Kriegsamt Nr. 5 Seite 8), und vom 25. 4. 1917,
Nr. 797, 3.17 AZA 1, hingewiesen, nach denen die Anwerbung
von Arbektern in Deutschland für das Operations- und
Etappengebiet von der Genehmigung des Herrn Generalquartiermeisters
abhängig ist, der diese nur nach vorheriger
Berständinung mit dem Kriegs-Arbeits-Amt erteilt. In
allen Zällen, in denen Anwerbungen von Arbeitern für das
besetzte Gehiet bekannt werden, ist daber durch Anfrage
beim Kriegs-Arbeits-mt festzustellen, ob diese Unwerbungen
danke, volkstümliche
Arbeiter zu veranstalken, sich
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genehmigt sind. In allen Zällen, in denen diese Genehmigung
nicht vorliegkt, ist die Auwerbung zu vorhindern.
Marqgquard.
* Volkstümliche V g
die in der Kriegswirtschaft tätig
pfrreister.
Zu HNr. als2 6. 17. Béd, 15.
(„vgl. „Krlegsamt“, Nr. 10, Seite 19.)
Einer im Februar d. J. vom Kriegsamt ergangenen Anregung
folgend haben mit Allerhöchster Genehmigung auf
Antrag des Generalintendanten der Königlichen Schauspiele,
Exzellenz von Hülsen-Haeseler, zunächst die fünf Königlich
Preußischen Hofbühnen und sodann die sämtlichen, dem Dentschen
Bühnenverein angeschlossenen Theater volkstümliche
Vorstellungen für die in der Kriegswirtschaft beschäftigten
Arbeiter veranstaltet. Während die Königlichen Theater die
Karten zu diesen Veranstaltungen unentgeltlich verabfolgen,
erheben die übrigen Bühnen zur teilweisen Deckung der tatsächlichen
Aufwendungen einen Durchschnittspreis von
30 Pfennig für die Eintrittskarte.
Mit Rückt
sicht darauf, daß es sich bei der ganzen Veranstaltung
um eine Maßnahme vornehmlich kriegswirtschaftlicher
Natur handelt, sind überall die örtlichen militärischen
Dienststellen zur geeigneten Mitwirkung herangezogen; es ist
ihnen, um eine gleichmäßige Berücksichtigung der in Frage
kommenden Arbeiter sicherzustellen, zur Pflicht gemacht, dauernd
zu überwachen, daß die Verteilung der Eintrittskarten
ohne Rücksicht auf parteipolitische und konfessionelle Beziehungen
an männliche und weibliche Arbeiter allein nach sachlichen
Grundsätzen erfolge.
Nachdem nunmehr die Berichte über die gesammelten
Erfahrungen für einen größeren Zeitraum vorliegen, kann
festgestellt werden, daß die Einrichtung sich bewährt und sowohl
in den Kreisen der Arbeiter wie von den Betriebsleitungen
zustimmend aufgenommen und dankbar empsunden
ist. Die Arbeiterschaft hat durchweg von der ihr gewährten
Vergünstigung freudig Gebrauch gemacht. Die Nachfrage
nach Eintrittskarten konnte bei der überwiegenden Mehrzahl
aller Vorstellungen nur zu einem Bruchteil befriedigt werden.
Zusammenfassend kann gesagt werden, daß der Ge-Vorstellungen
für die kriegsbeschäftigten
ich als ein glücklicher erwiesen und
die getroffene Maßnahme neben ihrer allgemeinen kulturellen
Bedeutung auch zu ihrem Teil dazu beigetragen hat, in der
heutigen schweren Kricgszeit weiten Schichten der arbeitenden
Bevölkerung Erhebung und Ablenkung zu bringen und
ihre Arbeitsfreudigkeit zu heben und zu festigen.
In anerkennenswerter Weise haben inzwischen weitere
dem Deutschen Bühnenverein nicht angeschlossene Bühnen,
sowie auch einige größere Kinotheater in gleicher Weise volkstümliche
Vorstellungen veranstaltet.
Auf Grund dieser Erfahrungen hat das Kriegsamt veranlaßt,
daß nicht allein für die kommemde Spielzeit, sondern
da, wo es die Verhältnisse gestatten, auch noch wöhrend dieses
Sommers die Arbeitervorstellungen fortgeführt werden. Z
Ferner ist den zur Mitwirkung herangezogenen mülikür;“
schen Dienststellen aufgegeben, in Zukunft nach Möcglichkeit
auch die jetzt noch außenstehenden Theater, sowie geeignete
Kinotheater, letztere besonders an Orten, wo andere Theater
fehlen, in den Dienst der Sache zu stellen.