Contents : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

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Rr.  19.
Muster  2.
(Ausführungsbestimmungen  §  3.)
Eingegangen  den  ten  ........  19  .
Nr.  des  Anmeldungsbuchs.
Nr.  des  Einnahmebuchs.
(Amtsstempelabdruck.)
Aumeldung
zur
Versteuerung  und  zur  Abstempelung  von  ausländischen  Wertpapieren  nach  dem
Reichsstempelgesetze.
D.  Unterzeichnete  beantrag  die  Abstempelung  der  beifolgenden,  umstehend  näher  bezeichneten
Wertpapiere  und  damit  einverstanden,  daß  dem  Uberbringer  der  unten  ausgefertigten  Empfangsbescheinigung

  gegen  deren  Aushändigung  die  abgestempelten  Wertpapiere  zurückgegeben  werden,  sowie  daß
die  Steuerstelle  zur  Prüfung  der  Legitimation  des  Überbringers  dieser  Empfangsbescheinigung  zwar  berechtigt,

aber  nicht  verpflichtet  sein  soll.
„,  den  ten  19.

Vor-=  und  Zuname.

(Des  Anmelders
Wohnort  und  Wohnung.)

 

Empfangsbescheinigung.

—  ——  —  —  —  —

Die  umstehend  verzeichneten  Wertpapiere  sind  der  unterzeichneten  Steuerstelle  übergeben  und  werden

nach  erfolgter  Abstempelung  dem  Überbringer  dieser  Empfangsbescheinigung  ausgehändigt  werden.  Die
Steuerstelle  behält  sich  das  Recht  vor,  die  Legitimation  des  Überbringers  dieser  Empfangsbescheinigung  zu

prüfen,  ist  jedoch  zu  einer  solchen  Prüfung  nicht  verpflichtet.

(Amtsbezeichnung,  Unterschriften  und  Amtsstempelabdruck  der  Steuerstelle.)