434 frankreich. (August 11.—17.)
11. Aug. (Paris.) Der Ausschuß der Sozialistenpartei nimmt
zur Frage der Stockholmer Konferenz folgende Erklärung an:
Die franz. Sozialistenpartei kommt nicht nach Stockholm, um dort
einen Friedensvergleich zu suchen, der das Schicksal der Völker in der
Schwebe und neuen Kriegen preisgegeben ließe. Sie kommt dorthin, um
auszusprechen, daß allein die Achtung vor dem Völkerrecht, Achtung vor
Verträgen und die Verpslichtung, in Zukunft alle mögliche Streitigkeiten
dem Richterspruch der Nationen zu unterwerfen, einen annehmbaren Frieden.
herbeiführen können. Sie kommt dorthin, um alle Sozialisten aufzufordern.
die Regierungen, die für die zu Beginn des Krieges begangenen Gewalitätig-
keiten verantwortlich sind, zu verurteilen, und daß die Sozialisten, nachdem.
sie die Verurteilung ausgesprochen haben, gegen die Regierungen auftreten,
um den Krieg abzukürzen, indem sie Ehre und Leben der Völker schützen.
Sie kommt dorthin, um zu fordern, daß die Regierungen, die sich dessen
noch weigern, verpflichtet werden, kund zugeben, ob sie zu Wiederherstellungen
bereit sind, die das Völkerrecht in sich schließt, und öffentlich zu erklären,
ob sie beabsichtigen, sich immer mit der Kriegskarte zu bewaffnen, um den
Frieden herbeizuführen. Sie kommt dorthin, um zu fragen, ob die Sozialisten,
die darauf bestehen, ihre moralische und materielle Hilfe den schuldigen.
Regierungen zur Verfügung zu stellen, noch weiterhin Mitglieder der Inter-
nationale bleiben können, und ob die Internationale nicht diejenigen als
die Ihrigen anerkennen wird, die auf die Verantwortlichkeiten hinweisen
und dadurch zeigen, daß sie entschlossen sind, Taten zu vollbringen, die
der Internationale Kraft und Leben geben werden, zu gleicher Zeit, wo
sie den Völkern den Weg zu einem wohltätigen Frieden weisen. Was die
Bedingungen ihrer Teilnahme an der einen internationalen Konferenz an-
betrifft, so erklärt die franz. Sozialistenpartei, daß sie bereit ist, an jeder
regelrecht zusammenberufenen Konferenz sich zu beteiligen, unter der Be-
dingung, daß sie erfährt, wem sie dort begegnen soll, den Zweck der Ver-
sammlung und ob die Konferenz dort wirksam sein kann. Die Versammlung
muß zusammenberufen werden in Uebereinstimmung mit den Vertretern des
Vollzugsausschusses des internationalen sozialistischen Bureaus. Sie soll Ab-
geordnete umfassen, die in gültiger Weise bevollmächtigt sind durch die der
Internationale regelrecht angegliederten Parteien und durch Körperschaften,
die das Recht besitzen, auf den internationalen Kongressen vertreten zu sein.
Die Art und Weise, in der die Stimmen abgegeben werden, soll vorher fest-
gelegt werden. Die Abgeordneten müssen mit gültigen Vollmachten versehen
sein. Damit die Versammlung der Internationale nützliche Wirkungen erzielen
kann, ist es notwendig, daß vorher alle Abteilungen über folgenden Grundsatz
sich äußern: Besitzt im Fall eines kriegerischen Angriffes von seiten einer
oder mehrerer Mächte das Proletariat des oder der angegriffenen Völker das
Recht auf Hilfe aller Proletariate aller kriegführenden Nationen oder nicht?
Eine Hilfe, die gemäß den Möglichkeiten und den gegebenen Umständen in
jedem Lande gehen kann vom einfachen Einspruch bis zur bewaffneten Imer-
vention gegen die den Frieden störenden Mächte. Obne dieses vorherige Ueber-
einkommen könnte irgendeine Versammlung nur ergebnislose Besprechungen
herbeiführen oder, was schlimmer sein würde, Widerstände, die die bedrohte
Einigkeit der Internationale noch mehr zu brechen drohten.
14.—17. Aug. Besuch des Präsidenten in Italien. (S. Jtalien.)
14. Aug. Fall Almereyda-Duval.
Im Laufe der Untersuchung gegen den Verwalter des pazifistische
Tendenzen vertretenden Blattes „Bonnet Rouge“ Duval, gegen den wegen