Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil. (58b)

446  krankreich.  (September  26.—29.)

dem  Krieg!  Es  lebe  der  Frieden!“  Präsident  Deschanel  antwortet:  „Jawohl,
  wenn  es  der  Friede  Frankreichs  ist.“

Die  Budgetvorlage  wird  sodann  mit  480  gegen  4  Stimmen  angenommen.
  (Am  29.  wird  sie  auch  vom  Senat  mit  unwesentlichen  Aenderungen
  und  hierauf  von  der  Kammer  endgültig  angenommen.)

26.—29.  Sept.  Besuch  König  Viktor  Emanuels.

Er  besichtigt  die  franz.  und  belg.  Front  und  besucht  die  montenegr.
Königsfamilie  in  Neuilly  (bei  Paris).

27.  Sept.  Angebliche  deutsche  Verbalnote  über  Belgien.

.  Das  „Journal“  veröffentlicht  eine  angebliche  deutsche  Verbalnote  über
Belgien  an  den  Papst,  die  folgende  Bedingungen  enthält:  1.  Deutschland
ist  mit  der  Wiederaufrichtung  eines  politisch  unabhängigen  Königreichs
Belgien  einverstanden.  2.  Deutschland  wird  alle  durch  die  Okkupierung  des
Landes  entstandenen  Schäden  ersetzen.  3.  Dafür  muß  Belgien  Garantien
gegen  die  Wiederholung  einer  Bedrohung  des  Deutschen  Reiches,  wie  sie
Ende  Juli  1914  stattfand,  geben.  4.  Belgien  wird  verpflichtet,  die  Zweiteilung
  der  Regierungsgewalt  in  eine  wallonische  und  eine  flämische  aufrecht
  zu  erhalten.  5.  Belgien  muß  Deutschland  die  volle  Handelsfreiheit
in  seinem  Lande,  besonders  in  Antwerpen  garantieren.  Das  „Journal“
bemerkt  dazu,  diese  Bedingungen  seien  selbstverständlich  völlig  unannehmbar.

Am  29.  teilt  dazu  das  „WTB."  mit:  Nachdem  die  franz.  Presse  mehrere
Tage  über  die  angebliche  deutsche  Verbalnote  bezüglich  Belgiens  in  allen
Tonarten  geschimpft  hatte,  mußte  sie  heute  das  Dementi  des  Wolffschen
Bureaus  veröffentlichen,  daß  die  Note  nie  existiert  hat.  Die  Presse  weiß
nicht,  wie  sie  sich  aus  der  dadurch  geschaffenen  schiefen  Lage  ziehen  soll:;
sie  sucht  sich  mit  dem  üblichen  Kniff,  daß  es  sich  um  ein  deutsches  Manöver
handle,  zu  helfen.  Zunächst  kündigt  die  Radio-Agentur,  die  die  Note  in
der  franz.  Presse  verbreitet  hatte,  an,  sie  habe  eine  Untersuchung  eingeleitet.
„Petit  Parisien“  erklärt,  das  Dementi  sei  unerklärlich;  wahrscheinlich  habe
die  deutsche  Militärpartei  nachträglich  gegen  die  grundsätzliche  Behauptung
protestiert,  die  trotz  aller  Einschränkung  und  Vorbehalte  Deutschland  allzusehr
  zu  binden  scheine.  Der  „Temps“  erklärt,  wahrscheinlich  habe  die
deutsche  Regierung  in  ihrer  Enttäuschung  über  die  schlechte  Aufnahme  der
Verbalnote  den  Ausweg  gefunden,  durch  ein  offizielles  Dementi  alle  Spuren
zu  verwischen.  Aehnlich  äußert  sich  der  „Matin“",  der  hinzufügt,  eigentlich
könne  nur  der  Vatikan  eine  vollkommene  Aufklärung  geben.  (S.  ferner  Tl.  1
S.  803  f.  u.  Tl.  2  S.  336.)

29.  Sept.  (Paris.)  Verhaftung  Bolo  Paschas.

Ueber  die  Angelegenheit  Bolo  Pascha  telegraphiert  der  Pariser  Berichterstatter
  der  „Basler  Nachrichten“:  Bolo  verfügte  vor  dem  Krieg  über  eine
Rente  von  etwa  60000  Fr.  Seit  dem  Krieg  war  er  so  vermögend  geworden,
daß  er  das  „Journal“  mit  fünf  Mill.  Fr.  kommanditieren  konnte.  Den  Gerichten
  war  bekannt,  daß  Bolo  sehr  hohe  Summen  aus  Amerika  und  aus
der  Schweiz  bezogen  hatte,  sie  bemühten  sich  die  Herkunft  dieser  Summen
zu  ermitteln  und  sandten  Untersuchungskommissionen  nach  beiden  Ländern,
die  ihre  Nachforschungen  in  den  Banken  anstellen  sollten.  Diese  Kommissionen
  richteten  aber  in  den  neutralen  Ländern  nicht  viel  aus.  Alles  änderte
sich  aber,  als  Amerika  in  den  Krieg  eintrat.  Die  amerik.  Regierung  ließ
von  sich  aus  eine  Untersuchung  anstellen,  und  da  entdeckte  man,  daß  die
Bezahlungen  an  Bolo  von  der  Deutschen  Bank  geleistet  wurden.  (Es  handelt
sich  angeblich  um  eine  Summe  von  1600000  Dollar.)  Zugleich  ermittelte
man  weitere  Zahlungen  derselben  Bank  an  andere  Personen.  Daraufhin