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Im 2. Schwangerschafts-Monate erreicht die Frucht eine
Länge von durchschnittlich 2 ½8 bis 3 Centimetern und nähert sich
der bleibenden Form. Der Kopf ist noch überwiegend groß, Arme
und Beine fangen an sich zu gliedern.
Im 3. Schwangerschafts-Monate wird die Frucht etwa
8 Centimeter lang. Der Kopf erscheint durch den Hals mehr vom
Numpfe geschieden, Finger und Zehen sind deutlich zu erkennen.
Im 4. Schwangerschafts-Monate erreicht die Frucht eine
Länge von durchschnittlich 11 bis 12 Cenrimetern. Das Geschlecht
ist deutlich zu unterscheiden.
Im 5. Schwangerschafts-Monate wächst die Frucht bis zu
einer Länge von 25 bis 30 Centimetern. Die Haut bedeckt sich mit
Wollhaaren; die Glieder fangen an sich zuckend zu bewegen. Die geborene
Frucht schnappt höchstens einige Male nach Luft und stirbt dann.
Im 6. Schwangerschafts-Monate ist die Frucht 32 bis 35
Centimeter lang und etwa 700 bis 1000 Gramm schwer. Die Feltablagerung
unter der Haut beginnt. Nach der Geburt erhält sich
das Leben 1 bis 2 Stunden.
Im 7. Schwangerschafts-Monate erlangt die Frucht eine
Länge von etwa 38 bis 40 Centimctern und ein Gewicht von 1200
bis 1500 Gramm. Die Haut ist sehr roth, und es sammelt sich auf
ihr eine weißliche, schmierige Masse, der Kindesschleim; dic ersten Kopfhaare
entstehen. Nach der Geburt lebt die Frucht wohl einige Tage,
selten gelingt eine längere Erhaltung. ·
Im 8. Schwangerschafts-Monate ist die Frucht durchschninlich
41 bis 42 Centimeter lang und 1600 bis 1800 Gramm schwer.
Die noch rothe Haut ist dicht mit Wollhaaren besetzt, der Körper
noch mager, die Schädelknochen find noch durch weite, häutige Zwischenräume
(Nähte und Fontanellen) getrennt. Das geborene Kind
schläft sehr viel, hat wenig Eigenwärme, weshalb es leicht erkaltet,
eine schwache, wimmernde Stimme und nimmt die Brust noch nicht:
doch ist die Erhaltung möglich. Da indeß die zu Anfang dieses
Schwangerschafts-Monates geborenen Kinder, auch wenn sie lebend
zur Welt kommen, gewöhnlich bald nach der Gebumn sterben, so neunt
das Preußische Landesgesetz eine Frucht erst lebensfähig (erbaltungssähig),
wenn sie 30 Wochen oder 210 Tage getragen ist.