Full text : Lehrbuch der Geburtshülfe für die Preußischen Hebammen.

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Im  2.  Schwangerschafts-Monate  erreicht  die  Frucht  eine
Länge  von  durchschnittlich  2  ½8  bis  3  Centimetern  und  nähert  sich
der  bleibenden  Form.  Der  Kopf  ist  noch  überwiegend  groß,  Arme
und  Beine  fangen  an  sich  zu  gliedern.

Im  3.  Schwangerschafts-Monate  wird  die  Frucht  etwa
8  Centimeter  lang.  Der  Kopf  erscheint  durch  den  Hals  mehr  vom
Numpfe  geschieden,  Finger  und  Zehen  sind  deutlich  zu  erkennen.

Im  4.  Schwangerschafts-Monate  erreicht  die  Frucht  eine
Länge  von  durchschnittlich  11  bis  12  Cenrimetern.  Das  Geschlecht
ist  deutlich  zu  unterscheiden.

Im  5.  Schwangerschafts-Monate  wächst  die  Frucht  bis  zu
einer  Länge  von  25  bis  30  Centimetern.  Die  Haut  bedeckt  sich  mit
Wollhaaren;  die  Glieder  fangen  an  sich  zuckend  zu  bewegen.  Die  geborene
  Frucht  schnappt  höchstens  einige  Male  nach  Luft  und  stirbt  dann.

Im  6.  Schwangerschafts-Monate  ist  die  Frucht  32  bis  35
Centimeter  lang  und  etwa  700  bis  1000  Gramm  schwer.  Die  Feltablagerung
  unter  der  Haut  beginnt.  Nach  der  Geburt  erhält  sich
das  Leben  1  bis  2  Stunden.

Im  7.  Schwangerschafts-Monate  erlangt  die  Frucht  eine
Länge  von  etwa  38  bis  40  Centimctern  und  ein  Gewicht  von  1200
bis  1500  Gramm.  Die  Haut  ist  sehr  roth,  und  es  sammelt  sich  auf
ihr  eine  weißliche,  schmierige  Masse,  der  Kindesschleim;  dic  ersten  Kopfhaare
  entstehen.  Nach  der  Geburt  lebt  die  Frucht  wohl  einige  Tage,
selten  gelingt  eine  längere  Erhaltung.  ·

Im  8.  Schwangerschafts-Monate  ist  die  Frucht  durchschninlich
  41  bis  42  Centimeter  lang  und  1600  bis  1800  Gramm  schwer.
Die  noch  rothe  Haut  ist  dicht  mit  Wollhaaren  besetzt,  der  Körper
noch  mager,  die  Schädelknochen  find  noch  durch  weite,  häutige  Zwischenräume
  (Nähte  und  Fontanellen)  getrennt.  Das  geborene  Kind
schläft  sehr  viel,  hat  wenig  Eigenwärme,  weshalb  es  leicht  erkaltet,
eine  schwache,  wimmernde  Stimme  und  nimmt  die  Brust  noch  nicht:
doch  ist  die  Erhaltung  möglich.  Da  indeß  die  zu  Anfang  dieses
Schwangerschafts-Monates  geborenen  Kinder,  auch  wenn  sie  lebend
zur  Welt  kommen,  gewöhnlich  bald  nach  der  Gebumn  sterben,  so  neunt
das  Preußische  Landesgesetz  eine  Frucht  erst  lebensfähig  (erbaltungssähig),
  wenn  sie  30  Wochen  oder  210  Tage  getragen  ist.