Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Vierunddreißigster Jahrgang. 1918. Erster Teil. (59a)

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I1181  V.  Unter  Bezugnahme  auf  die  Bekanntmachung  des  unterzeichneten
Staats-Ministeriums  vom  27.  Dezember  1884  —  Recgierungsblatt  1884,
S.  229  —  die  Veränderungen  der  Arzneitaxe  betreffend,  wird  hiemit  Folgendes
  verordnet:  1

Die  im  Verlage  von  Rudolph  Gärtner  zu  Berlin  erschienene  Königlich
Preußische  Arzneitaxe  für  1886  wird  hierdurch,  jedoch  ohne  die  derselben
vorgedruckten  „Allgemeinen  Bestimmungen“,  für  die  Apotheker  des  Großherzogthums
  vom  1.  Januar  1886  bis  auf  Weiteres  als  bindende  Norm  eingeführt.

II.

Alle  in  der  Verordnung  vom  2.  Oktober  1840  enthaltenen  Bestimmungen
über  die  Taxe  finden  vom  1.  Januar  1886  ab  nur  auf  die  durch  die  neue
unter  Ziffer  1  bezeichnete  Taxe  eingeführten  Sätze  Anwendung.

Weimar,  den  24.  Dezember  1885.

Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  des  Aeußern  und  Innern.
Für  den  Departements-Chef:

Dr.  Schomburg.

[119]  VI.  Daß  von  der  Direktion  der  Schlesischen  Feuerversicherungs-Gesellschaft
  zu  Breslau  an  Stelle  des  C.  Seyfarth,  zu  Weimar,  bisherigen  Hauptagenten
  derselben,  der  Kaufmann  Hugo  Roetscher  daselbst  zum  Hauptagenten
  für  das  Großherzogthum  ernannt  worden  ist,  wird  unter  Bezugnahme
auf  die  Ministerial-Bekanntmachung  vom  25.  Januar  1877  (Regierungs-Blatt
  Seite  11)  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.
Weimar,  den  24.  Dezember  1885.
Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  des  Aeußern  und  Innern.
Für  den  Departements-Chef:
Dr.  Schomburg.

 

Weimar.  —  Hos-Buchdruckerei.