160 VI. Fürstbrüderlicher Hauptvergleichungsrecess zwischen Herzog Friedrich 160
Abrede zu nehmen; der Fürstl. Frau Mutter Witthum, so wohl Deroselben, wie
auch der Prinzeßin, als Fürstlichen Schwester, alimentation und unterhalt, in-
gleichen dieser Fürstlichen Durchleucht. Hand-Gelder, und Ihrer Bedienten Be-
soldung und Livree, dann Ihrer Durchl. künftige Ausstattung; Die Fortführung
des kostbaren Festungs-Baues bey hiesiger Residenz, Schloß und Stadt, und
dazu gehöriges Magazin und Zeug-Hauß, auch Guarnison, worbey jedoch inson-
derheit der gesamten Landschaften treuhertzige Beyhülffe bedungen wird; Die
Unterhaltung des geheimen Raths und anderer Hohen, denen gesamten Landen
zu Dienste, angeordneten Collegien, und was hiernechst auf die, oben im vier-
ten Punct zu Seiner Fürstl. Durchl. und Dero Fürstl. Posterorum Direction und
Verführung anheim gegebene Publica, bey Gesandschaften, Auslösungen, Kayserl.
und Königlichen gesamten Belehnungen, Unterhaltung des Kayserl. Cammer-
Gerichts, Item der Agenten, ingleichen bey Land-Tägen, dann zum Unterhalt
der Universität, Hof-Gerichts und andern Aufwendungen zu Jena, Item, der
Müntz-Bedienten, Verführung der an den Reichs-Gerichten hangenden Processen,
(ausser der Jülichischen Sache,) zu wenden seyn, auch dergleichen sich etwan
mehr ereignen möchten.
Alldieweil aber die erzehlte und andere mehrere, Herrn Herzog Friede-
richen, zu Erleichterung der Herren Brüdere, allein obliegende, Abgaben und
Bürden sich auf ein sehr hohes belaufen, so haben höchst - gedachte Vier Her-
ren Brüdere, zu einiger sublevirung, nach neulich zu Altenburg beschehener
Vertheilung des sämtlichen Silber-Wercks, wie auch der daselbst und zu Coburg
befindlichen andern Mobilien, so wohl Rüstkammer und Bibliothec, ingleichen
der Stuterey zu Rodach, Ihre übrige Antheile an den sämtlichen Friedensteini-
schen Mobilien, (ausser dem Silber-Werck, so zu Altenburg mit zur Theiluug
kommen,) auch Kunst-Camnmer, Zeug-Hauß, und Bibliothec, wie nicht weniger
an denen noch unvertheilten Activ-Schulden, gemeinschaftlichen Cammer- und
Aemter-Resten, (welche Seine Fürstliche Durchl. allenfalls selbst ein zutreiben,)
und vorhandenen Vorrath an Wollen, Getraydig und dergleichen, erblich cedirt,
auch hiermit eigenthümlich cum omni jure et respective actione übergeben und
angewiesen. Als auch
XI.
Zum Dreyzehenten, der Vier Jüngeren Herren Gebrüdere Durchleuch-
tigkeiten in vorhergehendem Siebenten Puncte, alle in eines Jedweden Laudes-
Portion bezirckte und angesessene Canzelley- Schrift- und Amt-Säßige von Adel
und andere Lehen-Leute mit zugeeignet worden, Herrn Herzog Heinrichen
aber, wegen des in Sr. Durchl. Aemtern daran leidenden ziemlichen Abgangs,
von denen Auswärtigen förderlichst billige Ersetzung geschehen soll; So haben
Sich dieselbe nunmehro solcher Ihrer Vasallen so wohl zu benöthigter Aufwar-
tung zu gebrauchen, als Ihnen die Belehnung iu Ihren eigenen Fürstlichen Nah-
men bey denen Regierungen, verglichener massen, ertheilen zu lassen, auch der
sich künftig ereignenden Heimfälle allein sine onere anzumassen, und ist die
Pflichts-Notul, wie solche so wohl bey denen Belehnungen, als auch Huldigun-
gen, zumahl wegen der, Herrn Herzog Friederichen vorbehaltenen, Ritter-