176 VII. Sachsen-Gotha und Meiningischer Hauptrecess 176
hervor thun sollte, so von denen Cameralen bey formirung der Septim& gar nicht
in acht genommen worden,) reciproce hierdurch aufgehoben und sich derselben
gäntzlich begeben worden: Sonsten bleiben die aus einem Amte in das andere
etwan nach Anleitung der Erb-Bücher hergebrachte prsstationes, erbliche Frohn-
dienste, Pfarr- und Schuldiener Besoldungen .und dergleichen, swie auch die Iura
bey eines Jeden Herrn Filialen, obschon die Haupt-Kirche in eines andern Herrn
Bruders Landes-Portion gelegen, item der freye Lauf der Commercien unter Aller-
seits Unterthanen, und was dießfalls zu förderung derselben hergebracht, durch
diesen Vergleich ungeschmälert.
V.
Nachdem Zum Fünften bey Herrn Herzog Bernhards Portion an einer
bequemen Fürstl. Residenz Mangel erschienen und dann Se. Fürstl. Durchl. zu
dergleichen Erbauung Sechzehen Tausend Rthaler Baugelder gefordert, gleichwohl
bereits ziemliche Gebäude zu Meiningen und zum fernern Bauen gute Bequem-
lichkeit vorhanden, so haben endlich Ihro Fürstl. Durchl. Zwölf Tausend Rthaler
aus denen gemeinschaftlichen Mitteln nach Inhalt des obangezogenen punctation-
Recesses vom 9ten Febr. 1680. anzunehmen sich erbothen, jedoch aber daß daran
abgekürtzet und inne behalten werden solle, was Selbige an Renth-Geldern zu
dem Ichtershäußischen Bau empfangen, und daselbst nach Ausweis der Bau-Rech-
nungen, welche Sie produciren lassen wollen, nicht würcklich zum Bau ausge-
geben und verwendet haben.
VL
Zum Sechsten, die Veste Maßfeld soll Herzog Bernharden und Dero
Nachkommen mit der dabey vorhandenen Munition, Stücken, Gewehr und der-
gleichen zubehör erblich verbleiben, und haben Ihre Fürstl. Durchl. vor sich und
Ihre Fürstl. Nachkommen sich dahin erkläret und verbunden, daß denen sämt-
lichen jetzigen und künftigen Fürstl. Angehörigen Ihres gesamten Fürstl. Hauses
Gothaischer Linien, so wohl auch denen sämtlichen Bedienten und Unterthanen,
bey Kriegs- und andern unsichern Zeiten, auf vorhergehende Begrüßung, eine
freye Zuflucht und Salvirung der Personen und Mobilien dahin und in alle ver-
wahrte Orte, so viel die eigene Bedürfnis und der Raum und Gelegenheit jedes
Orts zuläßet, willig gestattet, gedachte Vestung möglichst in acht genommen,
ohne Communication mit denen gesamten Fürstl. Interessenten und deren Ein-
willigung, zu des Fürstl. Hauses Nachtheil mit willen in keines andern, am we-
nigsten in fremde Hände gegeben, oder auch verpfändet noch sonst dem Fürstl.
Hause zu Gefährde darbey ichtwas vorgenommen, sondern aus eigenen Mitteln
mit aller Nothdurft jederzeit versehen, auch allenfalls bey ereignender Gefahr,
wann und wie es der Eigenthums-Herr vor nöthig befindet, mit gesamter Mann-
schaft besetzet und verwahret werden solle; Dargegen haben Herzog Friede-
richs Fürstl. Durchl. bey Ihren verwahrten Orten, zumahlen bey der Residenz
Friedenstein und Gotha, dabey Sie das Zeughaus erblich allein behalten, sich
gleicher gestalt zu erweisen, vor Sich und Dero Fürstl. Successores hiermit Zu-
sage und Versprechung gethan.