Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Dritter Band: Sachsen, Schwarzburg, Waldeck, Württemberg, Zollern. (3)

195 zu Koburg vom 24. Sept. 1681. 195 
brechts Durchl. Ihr contingent, so viel möglich, in Ihrer eigenen Landes-Por- 
tion anzuweisen,) ohne Eintrag verbleiben, und die etwa dazu erforderte Kosten 
aus der (remeinschaft genommen werden sollen, jedoch dabey Herzog Albrechts 
Durchl. unbenommen, solche Rechnungen, vor der von Herrn Herzog Friede- 
richs Durchl. beschehenen Unterschrift und ertheilten Quittungen, vor sich auch 
zu durchgehen, und Ihre dabey habende Erinnerungen zu thun; so haben den- 
noch Ihre Fürstl. Durchleuchtigkeiten Beyderseits endlich zu ersparung Zeit und 
Kosten hierinnen eine freund-brüderliche billige Bogenfahrt zu treffen, für vor- 
träglicher erachtet, welche auch nunmehro, wie obgemeldet, ehestens vor die 
Hand genommen und ohne einige Weitläuftigkeit zu Werck gerichtet werden soll. 
XI. 
J,um Eilften, bey untersuchung der Activ- und Passiv-Schulden, Provi- 
sionarien, Stipendiaten, wie auch anderer obliegenden Abgaben und gemeinschaft- 
liche Bürden, hat man zuförderst der Christlich- und Söhnlichen Schuldigkeit 
zu seyn befunden, alle von Ihrer Fürstl. Durchleuchten hochseligsten Herrn Va- 
ter und denen löblichen Vorfahren verordnete Milde- und andere Stiftungen in 
ihrem Vigore und völligen stande ohne änderung zu erhalten, und dieselbe aus- 
ser aller theilung und zu dem Usu, worzu Ihre hochseligste Fürstl. Durchl. 
solche gewidmet, ausgestellet zu lassen, inmassen solches hiermit beschiehet, und 
dißfalls ohne erhebliche Ursach keine änder- und schmälerung vorgenommen, son- 
dern jede Stiftung an Ihrem Orte und zu desjenigen Herrn disposition, welchem 
der Ort zustehet, gelassen werden soll. So viel die theilbaren Schulden betrift, 
worzu auch des eingelösten Amts Tonndorf Pfandschilling und andere dabey ha- 
bende Forderungen referiret, befinden sich solche sowohl in activis, als passivis 
von unterschiedlicher qualität, und zwar was die nomina Activa anbelanget, sind 
die höchste und wichtigste Posten fast schwer und mühsam einzutreiben, und da- 
von auch eine geraume Zeit gar keine Zinsen abgegeben worden; Die übrigen 
allzumahl aber schier einerley Art, und werden Jährlichen mit 5. von 100. ver- 
interessiret, oder solten doch also verzinset werden; Die nomina passiva hinge- 
gen sind nach denen verzinsungs-Arten in vier Classes eingetheilet worden, daß 
nehmlich deren etliche mit 6. von hundert, etliche mit 5. etliche mit 4. etliche 
aber gar nicht verpensioniret werden. Die übrigen allgemeinen Bürden und Ab- 
gaben sind dreyerley Sorten, also daß nehmlich deren etliche fast beständig auf 
denen Fürstenthumen und Landen ruhen, und jährlich bezahlet werden müssen, 
etliche aber nur ad dies vitse oder sonst ad certum tempus gewissen Personen, 
und zwar mehrentheils von Ihrer Fürstl. Durchleuchten hochseligen Herrn Vater 
verschaffet, und nach und nach wieder abgehen und erlöschen: Dann die letztern 
auch fast mit den zweyten von gleicher Beschaffenheit, und ebenfalls guten theils 
von hoch ermelter Ihrer hochseligen Durchl., zum Theil aber auch von Herrn 
Herzog Friederichen zeit währender gemeinschaftlichen administration ver- 
ordnet worden, und noch eher, als die vorgehende, nach gewissen umständen 
einige änderung leiden möchten. Wann dann die Beschaffenheit des gantzen 
Schuldenwesens und anderer denen sämtlichen Fürstl. Herren Interessenten ob- 
liegenden onerum in oft berührter Cameralen erstatteten Bericht enthalten, als 
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