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G. A. H. Steunzel, Geschichte des preussischen Staates. 5 Bde. Hamburg 1830-34.
F. Voigt, Goschichte des brandenburgisch-preussischen Staates. II Thle. II. Auf. Berlin 1867.
Helwing, Geschichte des preussischen Staates. Bd. I. 1. 2. II. 1. in drei Bdn. 1833 —46.
Johann Gustav Droysen, Geschichte der preussischen Politik.! Th. I. Gründung. II. Die terri-
toriale Zeit. 2 Bde. III. Der Staat des grossen Kurfürsten. 3 Bde. IV. 1. Friedrich I., König
von Preussen. 2 u. 9. Friedrich Wilhelm I., König von Preussen. 2 Bde. 4. Zur Geschichte
Friedrichs I. und Friedrich Wilhelms I. von Preussen. V. Friedrich der Grosse. 1.—3. Bd. Leipzig.
C. W. von Lancizolle, Geschichte der Bildung des preussischen Staates. Th. I. Berlin 1828 (sehr
brauchbar, aber leider unvollendet.)
H. v. Ohnesorge, Geschichte des Entwickelungsganges der brandenburg - preussischen Monarchie.
Leipzig 1854.
W. Fix, Die Territorialgeschichte des preussischen Staates im Anschluss an zehn historische Karten
übersichtlich dargestellt. Berlin 1860. II. Ausg. 1869.
In jureet facto gegründete Facti species, worin vorläufig, doch deutlich gezeigt wird, dass Sr.
Königl. Majestät von Preussen näheres Successionsrecht au den Brandeuburgischen Fürsteutbümern
in Franken, so durch das die von des hochseligen Markgrafen Christian Heinrich zu Brandenburg-
Culmbach Durchlaucht geschehene bündige Cession und Refutation auf das Königliche Haus
koınmen, uuumstösslich sei, hingegen was Jdawider von des Durchlauchtigsteu Herrn Cedenten
hinterlassenen Printzen anmasslich ausgestreuet und angebracht worden, keinen Grund habe. Berlin
bei Christoph Gottlieb Nicolai. 1718. 180S. Fol. (Verfasser der Geh. Rath Nicolaus Hieronymus von
Gundling. Hier sind in den Beilagen die älteren Hausgesetze mitgetheilt.)
Eine officielle Aufzählung der Hausgesetze und auszugsweise Mittheilung derselben in den Steuogr.
Protokollen der I. Kammer 1849. Sitzung vom 27. Okt. 1849. 8. 1225. Die Geschichte der bran-
denburg-preussischen Hausgesetzgebung ist von mir berücksichtigt in meinem Bechte der Erst-
geburt in den deutschen Fürstenhäusern. Leipz. 1851. S. 256. S. 408 ff., ebeuso in meiucın
Aufsatze in Bluntschlis Staatsw. B. V. Art. Hohenzollern. Dr. Batz, Entwickelung der branden-
burgischen Hausverträge in Hinsicht auf Theilung und Erbfolge. 1794.
Ein reiches Material für das Studium der Hausverfassung ist in den Urtheilen und Parteischriften
enthalten. welche in dem unten erwähnten Processe über die Herrschaften Schwedt und Vierraden er-
gangen sind. Besonders wichtig ist die „Beantwortung der Appellation“ in der Processsache
des königlich preussischeu Fiskus wider die Krone Preussen (NWerlin 1866. Als Manuser. gedruckt bei
R. v. Decker. Fol.) Der Verfasser dieser gründlichen und gelehrten Schrift ist der Direktor des
königlichen Hausarchivs wirkl. Geh. Oberregierungsrath Dr. von Löper.
Auch kommen hier die allgemeinen Werke über preussisches Staatsrecht in Betracht:
Heinrich Simon, Das preussische Staatsrecht, zwei Theile. Breslau 1844. (Fleissige Litoratur-
und Materialiensammlung.)
Dr. Ludwig v. Rönne, Appellationsgerichtsvicepräsident a. D., Das Staatsrecht der preussischen
Monarchie. IV. Aufl. 4 Bde. Leipzig 1881.
Hermann Schulze (Kronsyndikus und lebenslängliches Mitglied des Herrenhauses), Das preussische
Staatsrecht auf Grundlage des deutschen Staatsrechts. Bd. I. Leipzig 1870—72 und B. il. 1877.
Meine Darstellung der staatsrechtlichen Seite des preussischen Fürstenrechtes rubt ganz
auf diesem Buche, an dessen Grundsätzen ich in dieser Beziehung nichts zu ändern fand; für die
innere privatfürstenrechtliche Seite der Hausverfassuug, die bis dalin dem juristischen Pu-
bliikum völlig unbekannt war, verdanke ich authentische Mittheilungen der Güte Sr. Excellenz des
Herrn Staats- und Hausministers Grafen von Schleinitz uud des Herrn wirkl. Geh. Oberregierungsrathes
Dr. v. Löper, Dircktors des königlichen Hausarchivs zu Berlin; ausserdem sind mir werthvolle Er-
gänzungen von Seite Sr. Excellenz des Herrn Staats- und Justizministers Dr. Friedberg zugegangen.
Für diese hochwichtige Unterstützung dieses literarischen Unternehmens spreche ich biermit öffentlich
meinen ehrerbietigsten Dank aus.
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