169
bis die drey tausend Rthir. ergäntzet, oder aber, da dieselbe, den unverhoften
Fall gesetzet, gar zurück bleiben solten, ist Unsere Verordnung, daß auf sothanen
Fall, aus Unsers ältesten Sohns Kammer, einer jeden Tochter zur Aussteuer zwey-
tausend Rthir. gegeben werden. Und ist dieser Unser beständiger letzter Wille:
Jedoch behalten Wir Uns bevor, denselben zu ändern und zu erklären, und da-
fern an dieser Unser Verordnung ein Gebrech oder Mangel erfunden werden solte,
daß dieselbe nicht als ein Testamentum solenne gelten könne, wollen Wir, daß
sie als eine disposito inter liberos, testamentun nuncupativum, codicillus, fidei-
commissum, epistola aut quaevis alia ultima voluntas gelte: Zu dem Ende Wir
nicht allein diesen Unsern verschlossenen libell und letzten Willen mit eigener
Hand unterschrieben und untersiegelt, auch auswendig mit Unser Schrift und
Petschaft bestetiget, sondern auch die hernach gesetzte Zeugen zusammen laßen
rufen, und ihnen, daß hierin Unser letzter Wille verzeichnet, angezeiget, und sie
denselben zu unterschreiben und zu untersiegeln und ferner ihre Subscriptiones
und Sigilla zu recognosciren gebeten, auch einen Notarium, dieses alles anzuhören
und zu sehen, requiriret.
So geschehen auf Unserm Schloße Bückeburg den 3. Februar Anno 1668.
(L. S.) (Philipp G. zu S. L. und St.
Da® hierin mein letzter Wille beständig und vorbedächtlich verfaßet, be-
zeuge ich hiermit.
(L. S.) Philipp G. z. S.L. u. St.
Das der Hochgebohrne Graf und Herr, Herr Philipp, Graf zu Schaumburg,
Lippe und Sternberg, mein gnädiger Graf und Herr, mir fürgetragen, daß in die-
sem verschloßenen libell Ihro Hochgräflichen Gnaden letzter Wille verfaßet, und
solches zu zeugen und zu unterschreiben und untersiegeln mich und meine Mit-
zeugen gegenwärtig requiriren laßen, wird hiemit bezeuget.
Bückeburg den 3. Febr. 1668.
(L. S.) Henrich von Schweckhausen.
Solches bekenne ich ebemäßig
Arend Ludewig von Dittfurt
(L. S.)
Und ich bekenne solches ebenmäßig
Hermann Eberhard von Sarrazin
(L. S.)
(L. S.) jdem et ego testor
Johann Christoph Schwarzmeyer Dr.
(L. S.) ad requisitionem uti testis
Johann Krey Dr.
(L. S.) jdem et ego requisitus adtestor
Daniel von Busch Dr.
Und ich bekenne solches ebenmäßig
(L. S.) Johannes Apelius.