Die Medizinal- und Gesundheitspolizei. 101
Rindvieh, Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel, deren Fleisch
ausschließlich im eigenen Haushalte des Besitzers verwendet
werden soll, ebenfalls vor und nach der Schlachtung der amt-
lichen Untersuchung. Durch Ortsgesetz kann die Schlacht-
vieh- und Fleischbeschau auch auf Hausschlachtungen von
Kälbern, Ziegen, Schweinen und Hunden ausgedehnt werden,
wenn sich hierfür nach den örtlichen Verhältnissen ein Be-
dürfnis ergeben sollte. Die Kosten der Schlachtvieh- und
Fleischbeschau sowie diejenigen der Trichinenschau gelten als
Kosten der Ortspolizei und sind von den Gemeinden zu
tragen. Die Besoldung der Beschauer hat unmittelbar aus
der Gemeindekasse zu erfolgen. Die Gemeinden sind be-
rechtigt, von den Besitzern der Schlachttiere und des Fleisches
Gebühren nach Maßgabe einer der genannten V. vom 13. März
1903 beigefügten Gebührenordnung zu erheben. Eine Er-
höhung oder Ermäßigung dieser Gebühren kann mit Rück-
sicht auf besondere örtliche Verhältnisse mit Genehmigung
des Ministeriums, A. d. I., von den Gemeinden anderweit fest-
gesetzt werden. Gemeinden mit Schlachthauszwang haben für
bedingt taugliches Fleisch, das zum Genusse für Menschen
brauchbar gemacht ist, sowie für Fleisch, das zwar zum Ge-
nusse für Menschen tauglich, jedoch in seinem Nahrungs- und
Genußwert erheblich herabgesetzt ist (minderwertiges Fleisch),
besondere Verkaufsstellen (Freibänke) einzurichten.
Zur Vornahme der Schlachtvieh- und Fleischbeschau ein-
schließlich der Trichinenschau bildet in der Regel jede Ge-
meinde, in welcher nicht ein öffentlicher Schlachthof mit
Schlachthauszwang besteht, einen Beschaubezirk. Mehrere be-
nachbarte Gemeinden bzw. Gemeinden und Gutsbezirke können
zu einem Beschaubezirke vereinigt, auch können aus einer
(Gemeinde je nach Bedarf mehrere abgegrenzte Beschaubezirke
gebildet werden. Für jeden Beschaubezirk ist zur Ausführung
der Schlachtvieh- und Fleichbeschau sowie der Trichinenschau
mindestens ein Beschauer sowie ein Stellvertreter zu bestellen.
Die Ausbildung der Fleischbeschauer, welche .die Approbation
als Tierarzt nicht besitzen (Laienfleischbeschauer) erfolgt am
Schlachthofe in Rudolstadt und geschieht unter Leitung des
Bezirkstierarztes daselbst und desjenigen Tierarztes, welchem
die Fleischbeschau am Schlachthofe übertragen ist. Die Be-