Die Handelspolizei. 169
Richtungen hin Anträge bei den Registergerichten zu stellen.
Gegen Verfügungen dieser Gerichte, durch welche von dem
Gutachten der Handelskammer abweichend über solche An-
träge entschieden wird, steht letzterer das Rechtsmittel der
Beschwerde zu. Die Handelskammer wird vertreten durch den
Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter und besteht aus 15 Mit-
gliedern, von welchen sieben auf den Landratsamtsbezirk
Rudolstadt, fünf auf den Landratsamtsbezirk Königsee und
drei auf den Landratsamtsbezirk Frankenhausen entfallen.
Die Mitglieder der Handelskammer werden gewählt. Für die
Wahlberechtigung und die Beitragspflicht ist die Veranlagung
zu einem bestimmten Gewerbesteuersatze bzw. die Entrichtung
einer Bergwerksertragssteuer von gewisser Höhe maßgebend
Die Handelskammer unterliegt der Aufsicht des Ministeriums,
A. d. I, und kann durch dasselbe aufgelöst werden. (G. vom
22. März 1901 bzw. 25. März 1904.)
$ 150.
IH. Besondere Beschränkungen einzelner Handels-
betriebe.
Nach $ 33 Abs. 3 der R.G.O. sind die Landesregierungen
befugt, zu bestimmen, daß die Erlaubnis zum Kleinhandel mi
Branntwein oder Spiritus beziehungsweise zum Betriebe einer
Gast- oder Schankwirtschaft von dem Nachweise eines vor-
handenen Bedürfnisses abhängig sein solle. Von dieser Be-
fugnis ist im Fürstentum Gebrauch gemacht und dabei, in
Übereinstimmung mit dem Schlußsatze des angezogenen $ 33,
angeordnet worden, daß vor Erteilung der Erlaubnis die Orts-
polizei- und Gemeindebehörde gutachtlich zu hören ist. (V.
vom 26. August 1879.) Unter Kleinhandel mit Branntwein
oder Spiritus im Sinne des $ 33 der R.G.O. wird der Handel
mit diesen Flüssigkeiten in Mengen von je 15 Liter und weniger
verstanden. (V. vom 11. September 1885.)
Der Trödelhandel (Handel mit gebrauchten Kleidern,
gebrauchten Betten oder gebrauchter Wäsche, Kleinhandel mit
altem Metallgeräte, mit Metallbruch oder dergleichen), in-
gleichen der Kleinhandel mit Garnabfällen oder Dräumen von
Seide, Wolle, Baumwolle oder Leinen ist zwar nicht von einer
polizeilichen Erlaubnis abhängig, aber der Betrieb dieser Ge-