Das Schulwesen. 73
kunde nur wenig oder gar nicht berücksichtigen, sind im
Fürstentum folgende gewerbliche Fachschulen vorhanden:
1. eine Fachschule für kunstgewerbliches Zeichnen in Lichte
bei Wallendorf (in Gemeinschaft mit Sachsen-Meiningen
staatlich unterhalten);
2. Fachschulen für gewerbliches Zeichnen in Rudolstadt,
Neuhaus a. R. und Oberweißbach (Privatunternehmungen
mit staatlicher Unterstützung);
3. eine gewerbliche Fachschule für Schuhmacher in Stadtilm
(Innungssfachschule);
4. die städtische Handelsschule in Rudolstadt;
5. die mit der allgemeinen Fortbildungsschule verbundene
Handelsschule der Stadt Königsee und
6. eine gewerbliche Schule für Mädchen (Bildungsanstalt
für weibliche Handarbeiten) in Rudolstadt.
Staatliche oder diesen gleichgestellte baugewerbliche Fach-
schulen bestehen im Fürstentum nicht. Die bisher als Kyff-
häuser-Technikum organisierte höhere technische Lehranstalt
zu Frankenhausen a. Kyffh., welche neuerdings die Bezeich-
nung „Polytechnisches Institut“ führt, ist eine private Anstalt;
doch werden die Prüfungen an dieser Lehranstalt unter Vorsitz
eines staatlichen Kommissars abgelegt.
Für den Bereich des Fürstentums sind hinsichtlich des
gewerblichen Unterrichtswesens gesetzliche Bestimmungen
bis jetzt nicht erlassen. Die gewerblichen Forbildungsschulen
stehen im Fürstentum unter der Oberaufsicht des Ministeriums,
A.d.l. —