Full text: Das Staats- und Verwaltungsrecht des Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt.

Das Schulwesen. 73 
kunde nur wenig oder gar nicht berücksichtigen, sind im 
Fürstentum folgende gewerbliche Fachschulen vorhanden: 
1. eine Fachschule für kunstgewerbliches Zeichnen in Lichte 
bei Wallendorf (in Gemeinschaft mit Sachsen-Meiningen 
staatlich unterhalten); 
2. Fachschulen für gewerbliches Zeichnen in Rudolstadt, 
Neuhaus a. R. und Oberweißbach (Privatunternehmungen 
mit staatlicher Unterstützung); 
3. eine gewerbliche Fachschule für Schuhmacher in Stadtilm 
(Innungssfachschule); 
4. die städtische Handelsschule in Rudolstadt; 
5. die mit der allgemeinen Fortbildungsschule verbundene 
Handelsschule der Stadt Königsee und 
6. eine gewerbliche Schule für Mädchen (Bildungsanstalt 
für weibliche Handarbeiten) in Rudolstadt. 
Staatliche oder diesen gleichgestellte baugewerbliche Fach- 
schulen bestehen im Fürstentum nicht. Die bisher als Kyff- 
häuser-Technikum organisierte höhere technische Lehranstalt 
zu Frankenhausen a. Kyffh., welche neuerdings die Bezeich- 
nung „Polytechnisches Institut“ führt, ist eine private Anstalt; 
doch werden die Prüfungen an dieser Lehranstalt unter Vorsitz 
eines staatlichen Kommissars abgelegt. 
Für den Bereich des Fürstentums sind hinsichtlich des 
gewerblichen Unterrichtswesens gesetzliche Bestimmungen 
bis jetzt nicht erlassen. Die gewerblichen Forbildungsschulen 
stehen im Fürstentum unter der Oberaufsicht des Ministeriums, 
A.d.l. —
	        
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