wird durchstrichen, wenn keine engere Wahl erforderlich ist.
V. Das Abgeordnetenhaus. 5. Reglement v. 18. September 1893.
wird durchstrichen,
wenn nur 1 Wahl-
mann zu wählen war,
oder die beiden
zu wählenden Wahl-
männer bei der ersten
engeren Wahl die ab-
solute Stimmenmehr-
heit erhalten haben.
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solute Mehrheit gewählt und als
solcher der Versammlung bekannt ge-
macht worden.
Da aufbeide eine gleiche Stimmen-
zahl gefallen war, entschied unter
ihnen das Loos, welches von der
Hand des Vorstehers gezogen wurde
und auf den aus
fiel. Derselbe
wurde der Versammlung als Wahl-
mann bekannt gemacht.
Da er in der Versammlung anwesend war, um
die Annahme der Wahl befragt, erklärte er, die Wahl
huchmen zu wollen, und unterschrieb zum Zeichen
essen.
wenn Stimmen-
wird durchstrichen,
gleichheit vorliegt.
wird durchstrichen,
wenn Stimmen-
gleichheit nicht vor-
liegt.
Die Urwähler der zweiten Abtheilung wurden in Gemäßheit des § 14
des Reglements zum Abtreten veranlaßt und entfernten sich.
mann zu wählen ist.
zu streichen, wenn nur 1 Wahl-
Es wurde demnächst von der
ersten Abtheilung
zur Wahl der Wählmänner geschritten. Der Protokoll-
führer rief die Namen der Urwähler dieser Abtheilung
in der Reihenfolge der Abtheilungsliste nach einander
auf, wobei mit dem Höchstbesteuerten angefangen wurde.
Die Aufgerufenen traten an den Tisch und nannten
jeder einzeln
den Namen desjenigen Urwählers, welchem sie
ihre Stimme zum Wahlmann geben wollten,
die Namen derjenigen beiden Urwähler, welchen
sie ihre Stimme zum Wahlmann geben wollten.
Der Protokollführer trug diese Namen in die Abtheilungs-
liste neben den Namen der stimmenden Urwähler ein
oder ließ sie von den Urwählern, die solches wünschten,
selbst eintragen.
Nach Beendigung dieses Geschäfts fragte der Wahl-
vorsteher, ob noch ein Urwähler der ersten Abtheilung
seine Stimme abzugeben habe. Als sich niemand
weiter meldete, erklärte er die Abstimmung für geschlossen.
Die Zahl der Stimmenden betrug.
Stimmen sind abgegeben.
für ungültig erklärte Stimmen waren
vorhandden
die Zahl der gültigen Stimmen be-
trägt also.. . . ..
und ist mithin die absolute Mehrheit
Es haben erhalten
Stimmen,