496 V. Das Abgeordnetenhaus. 5. Reglement v. 18. September 1893.
C Demnach kamen zur engeren Wahl:
1)
2)
Nach beendigtem Aufruf in der Reihenfolge der
Abtheilungsliste fragte der Wahlvorsteher, ob noch ein
Urwähler der ersten Abtheilung seine Stimme abzu-
geben habe. Als sich niemand weiter meldete, erklärte
er die Abstimmung für geschlossen.
Die Zahl der Stimmenden betrng —
ungültige Stimmen waren vorhanden ——
die Zahl der gültigen Stimmen be-
trägt also.. . —
und ist mithin die absolute Mehrheit
wird durchstrichen, Es erhielten bei dieser engeren Wahl
wenn nur 1 Wahlmann 1) Sitimmen,
"7 wählen war, oder 2)
ie beiden zu wählen- n
den Bahlmänne bei Da der aus
er ersten engeren ç « at,
Wahlerdee ebeglrmie wird durchstriche, Stimmen erhalten h
i 4 er.e Stimmen- ) so ist er zum Wahlmann durch ab-
n HHleichheit vorliegt.) solute Mehrheit gewählt und als
solcher der Versammlung bekannt ge-
macht worden. '
Da auf beide eine gleiche Stim—
menzahl gefallen war, entschied unter
wird durchstrichen, ihnen das Loos, welches von der
wenn Stimmen= Hand des Vorstehers gezogen wurde
gleichheit nicht vor-) und auf den
liegt. aus fiel. Derselbe
wurde der Versammlung als Wahl-
mann bekannt gemacht.
Um die Annahme der Wahl befragt, erklärte er,
da er in der Versammlung anwesend war, dieselbe an-
nehmen zu wollen, und unterschrieb zum Zeichen dessen.
Bescheinigung'en) darüber, daß die sämmtlichen Urwähler zur
bestimmten Stunde des Tages der Wahl in ortsüblicher Weise zusammen-
berufen und ihnen dabei das Wahllokal, sowie der Name des Wahlvorstehers
und seines Stellvertreters bekannt gemacht worden sind, lnn hier beigefügt.
Gegenwärtige Verhandlung ist von dem Wahlvorsteher, den Beisitzern und
dem Protokollführer überall genehmigt und wie folgt vollzogen worden.
v. w. O.
Der Wahlvorsteher. Die Beisitzer. Der Protokollführer.
wird durchstrichen, wenn keine engere Wahl erforderlich ist.