Full text: Hamburgisches Staatsrecht auf geschichtlicher Grundlage.

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beide Körperschaften unter einem Präsidenten zusammen treten, 
Und zwar ziehen für die senatorischen Mitglieder einfach die 
beiden jüngsten Mitglieder des Bürgerausschusses das Los. Die 
Bürgerschaft dagegen wird durch das, von den jüngsten Mit- 
gliedern des Senats zu ziehende Los nur in so viel Abteilungen 
zerlegt wie Mitglieder zu wählen sind und diese Abteilungen 
wählen das Deputationsmitglied mittels Stimmzettel. Bei nicht 
zu beseitigender Stimmengleichheit entscheidet allerdings auch 
hier das Los. Für die Annahme der Wahl besteht der bekannte 
Zwang. Nur gewichtige Gründe befreien vom Erscheinen. Bei 
dauernder Verhinderung wird ein Ersatzmann gewählt. Stimmen- 
enthaltung ist verboten. Eine Verantwortung für die Abstimmung 
ist ausdrücklich ausgeschlossen. Beschlussfähig ist die Deputation 
nur bei Anwesenheit aller Mitglieder. 
Wenn möglich, werden die Deputationsmitglieder in der- 
selben Sitzung besonders vereidigt. Die Deputation hat unter 
dem Vorsitz ihres ersten Senatsmitgliedes binnen 14 Tagen in 
geheimer Sitzung mit absoluter Stimmengleichheit endgültig zu 
entscheiden. Der in zwei gleichlautenden Exemplären nieder- 
zuschreibende, von allen Mitgliedern zu unterzeichnende Spruch 
wird den Präsidenten des Senats und der Bürgerschaft zugestellt 
und hat ohne weiteres gleiche Kraft wie ein Senats- und Bürger- 
schluss. Binnen 14 Tagen ist er vom Senat zu verkünden. 
Gelingt es in der Deputation nicht, eine Stimmengleichheit 
durch wiederholte Umfrage zu beseitigen, dann wählt die Depu- 
tation durch das Los ohne Unterschied aus senatorischen und 
bürgerlichen Mitgliedern eine Subdeputation von fünf Männern, 
deren Mehrheit dann wie die Entscheidungsdeputation selbst 
entscheidet. 
Wenn zwischen Senat und Bürgerschaft eine Differenz auch 
darüber obwaltet, ob der Gegenstand des Dissenses zu der oben- 
genannten ersten oder zweiten Kategorie gehört, dann spricht 
auch hierüber das Reichsgericht, jedoch ohne auf die Sache selbst 
einzugehen. 
Die Bestimmungen des Artikel 70ff. erscheinen als der 
Schlussstein der Verfassung. Es musste schlechterdings ein 
Mittel gefunden werden, das einerseits den Begriff des gemein- 
Samen Kyrion. unter allen Umständen aufrecht erhielt, anderer- 
seits das Staatsleben vor den Folgen eines Stillstand gebietenden 
Negierens eines Teiles behütete, Die alte Verfassung hatte beide 
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Seelig, Hamburgisches Staatsrecht. 
Die negative 
und positive 
Funktion.
	        
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