Full text: Hamburgisches Staatsrecht auf geschichtlicher Grundlage.

Die Elbe. 
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brachte der Gottorper Vergleich (1768) durch Überlassung der 
Sände zwischen Finken- und Billwerder, dazu den Schauen- 
burger Hof. Aus dem grossen Ausverkauf des Reiches 1803 
gelangte an Hamburg nur die verhasste bremisch -schwedische 
und später hannoversche Enklave, der Dom, und die Sicherung 
des Besitzes von Alsterdorf. Endlich ging durch den Vertrag 
mit Lübeck vom 8. August 1867 Bergedorf mit den Vierlanden 
in hamburgischen Alleinbesitz über. 
Als ein eigentümlicher Annex des der hamburgischen Herr- 
schaft unterworfenen Gebietes sind die Rechte anzusehen, die 
Hamburg den Unterlauf der Elbe in gewisser Weise unterwerfen. 
Während im allgemeinen die Gebietshoheit der Staaten sich auf 
die von ihnen eingeschlossenen oder sie begrenzenden Flussläufe 
mit erstreckt, übt Hamburg auf dem Unterlauf der Elbe, auch 
da, wo es nicht mehr Uferstaat ist, noch Hoheitsrechte aus. 
Ursprünglich hat die Elbe unter kaiserlicher Hoheit allein ge- 
standen. Im Interesse des Handels von Hamburg, das sich bald 
als Umschlageplatz der See- und Flussschiffahrt erwies, ward 
durch den berühmten Freibrief Barkarossas (1139), durch das 
Privileg Karls IV. von 1359, endlich durch das Friedrichs Ill. 
von 1468 den Bürgern sowohl Freiheit von Zöllen auf dem Unter- 
strom, namentlich auch von dem berühmten Staderzoll, zugesichert 
als auch die Befugnis gegen die den Handel störenden Seeräuber 
mit ihrer Kriminalgerichtsbarkeit vorzugehen, verliehen. Da- 
neben siedelten sich die Hamburger auf der Unterelbe thatsäch- 
lich an. Zuerst aut der der Mündung beinahe vorgelagerten 
Insel Neuwerk, wo Turm und Leuchtfeuer unterhalten wurden. 
Der Strom selbst wurde betonnt und bebaakt, seine Tiefe ward 
ein ständiger Gegenstand hamburgischer Aufmerksamkeit. Dafür 
wurde für die gesicherte Einfahrt der Neuwerker- oder Herren- 
zoll, für die Betonnung und Bebaakung der Bürgerzoll erhoben, 
Durch die hamburgische Besetzung auf dem Spieker bei Ochsen- 
werder und später auf dem bunten Haus bei Moorwerder wurde 
die oberelbische Schiffahrt kontroliert, von der Moorburg aus 
elbabwärts die Umgehung des hamburgischen Stapelplatzes ver- 
hindert. Seit 1603 sind hamburgische Lotsen an der Elbmündung 
stationiert. Admiralität, Düpeherren, Elb- und Stackdeputation, 
nahmen alle diese Funktionen wahr. So entwickelte sich, obwohl
	        
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