Die Elbe.
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brachte der Gottorper Vergleich (1768) durch Überlassung der
Sände zwischen Finken- und Billwerder, dazu den Schauen-
burger Hof. Aus dem grossen Ausverkauf des Reiches 1803
gelangte an Hamburg nur die verhasste bremisch -schwedische
und später hannoversche Enklave, der Dom, und die Sicherung
des Besitzes von Alsterdorf. Endlich ging durch den Vertrag
mit Lübeck vom 8. August 1867 Bergedorf mit den Vierlanden
in hamburgischen Alleinbesitz über.
Als ein eigentümlicher Annex des der hamburgischen Herr-
schaft unterworfenen Gebietes sind die Rechte anzusehen, die
Hamburg den Unterlauf der Elbe in gewisser Weise unterwerfen.
Während im allgemeinen die Gebietshoheit der Staaten sich auf
die von ihnen eingeschlossenen oder sie begrenzenden Flussläufe
mit erstreckt, übt Hamburg auf dem Unterlauf der Elbe, auch
da, wo es nicht mehr Uferstaat ist, noch Hoheitsrechte aus.
Ursprünglich hat die Elbe unter kaiserlicher Hoheit allein ge-
standen. Im Interesse des Handels von Hamburg, das sich bald
als Umschlageplatz der See- und Flussschiffahrt erwies, ward
durch den berühmten Freibrief Barkarossas (1139), durch das
Privileg Karls IV. von 1359, endlich durch das Friedrichs Ill.
von 1468 den Bürgern sowohl Freiheit von Zöllen auf dem Unter-
strom, namentlich auch von dem berühmten Staderzoll, zugesichert
als auch die Befugnis gegen die den Handel störenden Seeräuber
mit ihrer Kriminalgerichtsbarkeit vorzugehen, verliehen. Da-
neben siedelten sich die Hamburger auf der Unterelbe thatsäch-
lich an. Zuerst aut der der Mündung beinahe vorgelagerten
Insel Neuwerk, wo Turm und Leuchtfeuer unterhalten wurden.
Der Strom selbst wurde betonnt und bebaakt, seine Tiefe ward
ein ständiger Gegenstand hamburgischer Aufmerksamkeit. Dafür
wurde für die gesicherte Einfahrt der Neuwerker- oder Herren-
zoll, für die Betonnung und Bebaakung der Bürgerzoll erhoben,
Durch die hamburgische Besetzung auf dem Spieker bei Ochsen-
werder und später auf dem bunten Haus bei Moorwerder wurde
die oberelbische Schiffahrt kontroliert, von der Moorburg aus
elbabwärts die Umgehung des hamburgischen Stapelplatzes ver-
hindert. Seit 1603 sind hamburgische Lotsen an der Elbmündung
stationiert. Admiralität, Düpeherren, Elb- und Stackdeputation,
nahmen alle diese Funktionen wahr. So entwickelte sich, obwohl