Full text: Hamburgisches Staatsrecht auf geschichtlicher Grundlage.

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in der nach Beendigung der Franzosenzeit 1814 eingesetzten Frauzosenzeit. 
Kommission von 20 Bürgern. Ihre in dem sogenannten Testa- 
ment der Zwanziger niedergelegten Vorschläge waren sehr 
harmloser Natur und blieben meist auf dem Papier. Die Juli- 
revolution war für Hamburg ohne Wirkung. Dagegen rief der 
grosse Maibrand von 1842 an allen Enden Reformgedanken wach, Der grose 
zu deren Sprachrohr sich die Patriotische Gesellschaft 
machte. Als sie ihre Petitionen an den Rat wirkungslos ver- 
hallen sah, gab sie, von Voigt, Baumeister, Wurm bearbeitet, den 
Kommissionsbericht heraus, ein Werk, dass auf dem Boden 
der alten Kollegienverfassung nur mannigfachen Reformen das 
Wort redete (1843). Dagegen beschritt die Bahn der Revolution Die Hebruar- 
das, was 1848 in Hamburg politisch geplant wurde. Die fran- 
zösische Februarrevolution führte zunächst unter dem Druck der 
sogenannten Vier und zwanzig — Baumeister und seine Freunde 
— zu einer Reformdeputation aus Senat und Bürgerschaft. Als 
dann aber die Entwickelung der deutschen Frage, namentlich 
durch das Frankfurter Parlament, der Demokratie eine stärkere 
Stellung gab, musste man sich in Hamburg zur Einberufung einer 
Versammlung von 300 Köpfen auf der breitesten Basis des all- 
gemeinen Wahlrechtes verstehen, welche unabhängig von Rat 
und Erbgesessener Bürgerschaft die künftige Verfassung fest- 
stellen sollte. Diese Aufgabe löste die sogenannte Konstituante 
mit der Verfassung vom 11. Juli 1849 und in einer Reihe 
von Nebengesetzen. Dieser ultrademokratische Entwurf wurde 
aber wegen des Widerspruches des Rates und eines grossen Teiles 
der Bürger nicht Gesetz. Auf Proposition des Rates wählte 
Erbgesessene Bürgerschaft am 27. 9. 1849 eine gemischte Kom- 
mission, die sogenannte Neunerkommission, Diese brachte, 
da die Konstituante jede Verhandlung ablehnte, am 23. 5. 1850 
einen eigenen Entwurf zur verfassungsmässigen Annahme. Aber 
das Inslebentreten auch dieser Maiverfassung scheiterte, dies 
Mal am Widerspruch des von dem Oberalten angerufenen, wieder 
erstandenen deutschen Bundestages. Zwei Mal, in den Jahren 
1855 und 1856 legte die Neunerkommission vergeblich andere 
Vorschläge in der Erbgesessenen Bürgerschaft vor. Erst die 
neue Wendung in der deutschen Frage brachte auch hier Er- 
lösung. Nach mannigfachen Vorspielen nahm der Konvent vom 
11.8. 1859 vier Punkte an. Auf Grund dieser Einigung wurde 
dann eine repräsentative Bürgerschaft von 192 Mitgliedern 
Die Kon- 
stituante. 
Neuner- 
kommission.
	        
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