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Unterworfene zu halten, ohne ihr ein eigentliches Rechtsverhältnis
am oder zum Staate zuzubilligen. Allein das Interesse des Handels
Fremden sebot, 1567 unter Missachtung des hansischen Statuts eine
privilegierte englische Kolonie, die englischen Adventurier, auf-
zunehmen. Wenig später, 1606, schloss Hamburg mit den aus
den spanischen Niederlanden flüchtenden reichen und geschäfts-
kundigen Kaufleuten, bald darauf auch mit den gleichfalls vor
Philipps Il. Grausamkeit aus Portugal geflohenen Juden einen
sogenannten Fremdenkontrakt. Daneben bildete sich noch der
hut Brauch aus, dass Handarbeiter, die zum Erwerb des Bürger-
rechts sich nicht eigneten, vom ältesten Weddeherren gegen
Erlegung des jährlichen Schutzthalers und den Schutzverwandten-
eid in eine ähnliche Nexusform wie die im Fremdenkontrakt
Sitzenden aufgenommen wurden. Die Franzosenzeit fand also an
Stelle der alten Einfachheit ein ziemlich buntes Gemisch von
Angehörigkeitsmodalitäten vor.
Nach der Restauration versuchte man anfänglich mit dem
Bürgerrecht allein an Stelle all der alten über den Haufen ge-
worfenen Institute auszukommen. Allein die Schwierigkeit der
ger md Fremdenpolizei einer-, die auftauchende Frage nach dem Unter-
stützungswohnsitz Mittelloser andererseits zwang zu einer Neu-
ordnung, die durch die Verordnungen über Grewinnung des
Bürgerrechts vom 30.12. 1833 bez. 20.12. 1838 und die über
Heimatsrecht und Schutzverwandtschaft vom 20.12. 1843 er-
folgte. Die beiden ersteren Gesetze hatten durchaus an den
alten Ideen festgehalten, der Zwang zum Bürgerwerden und die
Kosten — das Grossbürgerrecht, das allein Gebrauch der städtischen
Wage, ein Folium in der Bank und Deklaration auf Transito
gestattete kostete jetzt 750 Mark Kourant, das Kleinbürgerrecht
40 Mark, — waren beibehalten. Das „Heimatsrecht“ ent-
wickelt aber schon die modernen Lehren vom Erwerb durch
Geburt, Adoption, Heirat, Ersitzung, vom Verlust durch Ent-
lassung, Heirat, Verjährung. Dieses Heimatsrecht macht auch
alle ohne Unterschied des Geschlechts und Alters zu Landes-
kindern; das Bürgerrecht, wenn es auch ausnahmsweise noch
Frauen erwerben können, nimmt den Anlauf, sich zu einem
politischen Vorrecht für den erwachsenen Mann auszubilden.
Staatsangehörig- Im der Folge ersetzte das erwähnte Gesetz vom 7. 11. 1864
Bürgerrecht. über Staatsangehörigkeit und Bürgerrecht zunächst das Heimats-
recht durch die moderne Staatsangehörigkeit. Das Bürger-